Machtergreifung/Gleichschaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Mai 2018, 09:31 Uhr
Die so genannte „Gleichschaltung“ folgte bald nach der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten. Der Begriff entstammt der nationalsozialistischen Terminologie und entstand 1933, als der Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Machteroberungsphase in Deutschland eingeleitet wurde.
Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben und eine Diktatur mit nur einem Machtzentrum zu errichten. Mit der Gleichschaltung strebte man an, alle Bereiche von Politik, Gesellschaft und Kultur gemäß den nationalsozialistischen Vorstellungen zu reorganisieren. Dies hatte oftmals die Eingliederung bestehender Organisationen in die NS-Verbände zur Folge.
Für Organisationen und Institutionen, deren Existenz nicht infrage gestellt wurde, „bedeutete Gleichschaltung im Wesentlichen dreierlei:
- Beseitigung demokratischer Strukturen zugunsten des ‚Führerprinzips‘,
- Implementierung antisemitischer Grundsätze, indem Juden aus leitenden Positionen entfernt oder gänzlich aus der Organisation verstoßen wurden,
- sowie ein vollständiger oder partieller Führungswechsel zugunsten von Anhängern des neuen Regimes.“[1]
Führerprinzip
Führer, befiehl, wir folgen Dir!
Datei:Der Weg des gleichgeschalteten Staatsbürgers-lighter cropped etc.jpg
- Der 30. Januar
- Reichstagsbrand
- Tag von Potsdam
- Ermächtigungsgesetz
- „Gleichschaltung“
- Führer-Prinzip
- Abschluss
- „Röhm-Putsch“ und „zweite Revolution“
- Tod Hindenburgs
Weblinks
- Gleichschaltung
- CHRONIK 1933-1934 - DIE GLEICHSCHALTUNG (SPIEGEL SPECIAL Geschichte 1/2008 vom 29.01.2008, Seite 64)
Quellen
- ↑ Michael Grüttner, Brandstifter und Biedermänner. Deutschland 1933–1939, Stuttgart 2015, S. 40. Die politische Willensbildung erfolgte schließlich allein durch den Führer Adolf Hitler, dessen Wille nach nationalsozialistischer Ansicht allein den wahren Volkswillen verkörperte.