Machtergreifung/Gleichschaltung

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Version vom 18. April 2018, 03:41 Uhr von Main>Matthias Scharwies (Zwischenstand)
Wahlplakat Deutschland 1936

Die so genannte „Gleichschaltung“ folgte bald nach der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten. Der Begriff entstammt der nationalsozialistischen Terminologie und entstand 1933, als der Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Machteroberungsphase in Deutschland eingeleitet wurde.

Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben und eine Diktatur mit nur einem Machtzentrum zu errichten. Mit der Gleichschaltung strebte man an, alle Bereiche von Politik, Gesellschaft und Kultur gemäß den nationalsozialistischen Vorstellungen zu reorganisieren. Dies hatte oftmals die Eingliederung bestehender Organisationen in die NS-Verbände zur Folge.

Für Organisationen und Institutionen, deren Existenz nicht infrage gestellt wurde, „bedeutete Gleichschaltung im Wesentlichen dreierlei:

  • Beseitigung demokratischer Strukturen zugunsten des ‚Führerprinzips‘,
  • Implementierung antisemitischer Grundsätze, indem Juden aus leitenden Positionen entfernt oder gänzlich aus der Organisation verstoßen wurden,
  • sowie ein vollständiger oder partieller Führungswechsel zugunsten von Anhängern des neuen Regimes.“[1]

Sie begann schon kurz nach dem 30.01.1933 und war schon innerhalb eines Jahres abgeschlossen.



Führerprinzip

Datei:Der Weg des gleichgeschalteten Staatsbürgers-lighter cropped etc.jpg




Weblinks

Quellen

  1. Michael Grüttner, Brandstifter und Biedermänner. Deutschland 1933–1939, Stuttgart 2015, S. 40. Die politische Willensbildung erfolgte schließlich allein durch den Führer Adolf Hitler, dessen Wille nach nationalsozialistischer Ansicht allein den wahren Volkswillen verkörperte.