Historische Stichworte/Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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(Historisches Stichwort; Weimarer Republik)
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Der '''Reichsrat''' war die Vertretung der Länder (Länderkammer) in der [[Weimarer Republik]] (1919–1933). Er war das demokratische Nachfolgeorgan des Bundesrates, der Fürstenvertretung, im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]].  
Der '''Reichsrat''' war die Vertretung der Länder (Länderkammer) in der [[Weimarer Republik]] (1919–1933). Er war das demokratische Nachfolgeorgan des Bundesrates, der Fürstenvertretung, im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]].  


Im Zuge der "Gleichschaltung der Länder" wurde er unter [[Die nationalsozialistische Diktatur|der nationalsozialistischen Diktatur]] am 14. 2. 1934 aufgelöst.
Im Zuge der "[[Machtergreifung/Gleichschaltung|Gleichschaltung der Länder]]" wurde er unter [[Deutschland 1933-1945|der nationalsozialistischen Diktatur]] am 14. 2. 1934 aufgelöst.


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Version vom 3. Mai 2018, 05:26 Uhr

Der Reichsrat war die Vertretung der Länder (Länderkammer) in der Weimarer Republik (1919–1933). Er war das demokratische Nachfolgeorgan des Bundesrates, der Fürstenvertretung, im Deutschen Kaiserreich.

Im Zuge der "Gleichschaltung der Länder" wurde er unter der nationalsozialistischen Diktatur am 14. 2. 1934 aufgelöst.

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