Stadt im Mittelalter/Recht und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen
(+ l) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
(→Interaktive Aufgaben: als Unterbringung) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 42: | Zeile 42: | ||
Finde die passenden Begriffe: | Finde die passenden Begriffe: | ||
<div class="lueckentext-quiz"> | <div class="lueckentext-quiz"> | ||
Anders als heute diente das ''Gefängnis'' nur während der Untersuchung des Falles. Nach dem ''Urteil'' wurde der ''Angeklagte'' entweder freigesprochen oder musste als ''Strafe'' ... | Anders als heute diente das ''Gefängnis'' nur zur Unterbringung während der Untersuchung des Falles. Nach dem ''Urteil'' wurde der ''Angeklagte'' entweder freigesprochen oder musste als ''Strafe'' ... | ||
</div> | </div> | ||
Aktuelle Version vom 27. Juli 2023, 13:07 Uhr
Das mittelalterliche Rechtswesen war zweigeteilt:
- die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren. Dazu gehörten der Pranger, das Tragen des Lästersteins sowie der Schandpfahl.
- die Blutgerichtbarkeit oder peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich bezieht sich auf das lateinische poena ‚Strafe‘, deutsch Pein) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren.
Verfahren
Nach mittelalterlicher Auffassung konnte eine Verurteilung entweder auf Grund der Aussage zweier glaubwürdiger Augenzeugen oder auf Grund eines Geständnisses erfolgen. Hingegen konnten bloße Indizien, selbst wenn sie noch so zwingend auf die Schuld des Angeklagten hinwiesen, oder die Aussage eines einzelnen Zeugen keine Verurteilung rechtfertigen.
peinliche Befragung
Aus diesen Gründen spielte ein Geständnis des Verdächtigen eine viel größere Rolle als heute.
Deshalb entwickelte sich im Hochmittelalter die peinliche Befragung, auch scharfe Frage oder Tortur genannt. Der Begriff peinlich ist dabei abgeleitet von Pein, lässt sich also im heutigen Sprachgebrauch mit schmerzhaft übersetzen.
Die peinliche Befragung sollte erst dann eingesetzt werden, wenn zuvor weder durch ein Geständnis, das Urgicht genannt wurde, noch durch die Verfahrensmethode der Beweisung der Angeklagte überführt worden war. Außerdem musste ein dringender Tatverdachtsbestand vorliegen.
Als Vorstufe der peinlichen Befragung gilt die Territion (Schreckung), bei der dem Angeklagten die Folterinstrumente vorgeführt und erläutert werden.
Gericht und Urteil
Bis zum Urteil verblieben die Angeklagten im Gefängnis, das somit nur ein Untersuchungsgefängnis war.
Strafen
Als Strafe konnte ein Schuldiger zu Geldstrafen, Ehrenstrafen oder bei Blutverbrechen auch zu Kapitalstrafen verurteilt werden.
Pranger
Bei der niederen Gerichtsbarkeit gab es öffentliche Strafen wie das an den Pranger stellen.
Kapitalstrafen
Interaktive Aufgaben
Finde die passenden Begriffe:
Anders als heute diente das Gefängnis nur zur Unterbringung während der Untersuchung des Falles. Nach dem Urteil wurde der Angeklagte entweder freigesprochen oder musste als Strafe ...
- Einführung
- Stadtluft macht frei!
- Frei aber nicht gleich
- Markt
- Handwerk
- Bauen
- Rund oder Spitz? (Romanik und Gotik)
- Wohnen
- Recht und Strafe
- Außenseiter
Weblinks
- Niedere Gerichtsbarkeit
- Blutgerichtsbarkeit
- Recht und Strafe im Sachsenspiegel (pdf, LSA-Bildung.de)