Stadt im Mittelalter/Stadtluft macht frei!
Aus ZUM-Unterrichten
Aufgabe
- Lies die Quelle durch und bearbeite die Aufgaben.
- Liste die Gruppen oder Personen auf, die in der Stadtgründungsurkunde genannt werden.
- Konrad von Zähringen gewährt den Stadtbewohnern einige Rechte. Notiere diese und ordne sie ( übergeordneten ) Gesichtspunkten zu. Finde selbst (drei) übergeordnete Gesichtspunkte, nach denen Du sie ordnen kannst.
- In welcher Reihenfolge nahm Konrad von Zähringen die einzelnen Schritte, die zur Gründung der Stadt Freiburg führten, vor.
- Schreib deine Antworten in Dein Heft.
Stadtluft macht frei!
Bis ins hohe Mittelalter gab es nur wenige Städte in Europa. In der zweiten Hälfte des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts kam es dann zu einem regelrechten Städtegründungsboom in Europa.
1120 erhielt Freiburg im Breisgau das Stadtrecht verliehen. Die Urkunde, die dies dokumentiert, ist eines der wichtigsten Dokumente zur mittelalterlichen Stadtgeschichte.
Ich, Konrad, gründe auf meinem Besitz, nämlich Freiburg, einen Markt. Daher möchte ich Kaufleute von überall her zusammenrufen, die sich hier niederlassen.
Ich teile jedem Kaufmann, der hierher kommt, ein Grundstück zu, auf dem er ein Haus errichten kann. Dafür zahlen er und seine Kinder und Kindeskinder mir jährlich einen Zins als Entgelt.
Ich verspreche zudem folgende Rechte,
die ich hiermit beurkunde und schwöre,
sie auf alle Zeiten einzuhalten:
- Ich verspreche, dass alle, die meinen Markt besuchen, Frieden und sicheres Geleit erhalten. Sollte doch einmal jemand auf dem Weg zu meinem Markt beraubt werden, so verspreche ich, das Geraubte zurück zu erstatten bzw. vom Räuber einzufordern.
- Wenn einer meiner Bürger stirbt, dann darf seine Familie das gesamte Erbe behalten.
- Meine Bürger dürfen sich den Vogt (herrschaftlicher Beamter, Vertreter des Feudalherrschers) und Priester frei wählen. Ich bestätige die von ihnen gewählten in ihrem Amt.
- Rechtsstreitigkeiten zwischen meinen Bürgern entscheide nicht ich, sondern sie werden unabhängig verhandelt werden, nach dem (Gewohnheits-)Recht der Kaufleute.
- Jeder Bürger darf seinen Besitz, wenn er möchte, frei verkaufen.
- Jeder, der nach Freiburg kommt, darf hier frei und sicher wohnen. Wenn er aber der Leibeigene eines Herrn ist, dann darf dieser Herr ihn wieder holen. Falls der Leibeigene leugnet, einem Herrn zu gehören, so kann der Herr diese mit sieben Zeugen beweisen. Wenn aber ein Leibeigener ein Jahr und einen Tag in der Stadt Freiburg wohnt, ohne dass ihn ein Herr geholt hat, dann ist er frei.
- Bürger der Stadt Freiburg ist, wer einen freien Besitz von mindestens einer Mark Wert besitzt.
Die Gründungsurkunde der Stadt Freiburg, um 1120
- Einführung
- Stadtluft macht frei!
- Frei aber nicht gleich
- Markt
- Handwerk
- Bauen
- Rund oder Spitz? (Romanik und Gotik)
- Wohnen
- Recht und Strafe
- Außenseiter