Stadt im Mittelalter/Lehrjahre sind keine Herrenjahre!
- Lies die beiden Quellen.
- Erstelle zwei Listen mit den Pflichten und Rechten des Lehrlings Martin Toynburch.
- Erstelle eine Liste mit den tatsächlichen Pflichten Martins.
- Vergleiche sie mit dem (oben stehenden) Lehrvertrag.
- Überlege, wem er diesen Bericht geben könnte. Warum?
- Erkläre, was der Seitenname "Lehrjahre sind keine Herrenjahre!" wohl bedeutet.
- Welche Stufen durchlief die handwerkliche Ausbildung? Lies Text 3 und bearbeite die interaktiven Aufgaben.
Lehrvertrag …
Ich, Johann Toynburch der Alte, Bürger zu Köln, tue kund allen Leuten, dass ich vermietet habe dem kunstfertigen Manne Adolf Bruwer, dem Goldschmied, meinen ehelichen Sohn Martin, der aus eigenem Willen das Handwerk der Goldschmiede in Köln erlernen und ihm treulich dienen will, acht Jahre lang, die angehen sollen auf St. Matthias-Tag (25.2.).
Auch soll Meister Adolf meinem Sohn die Kost geben; und die ganzen acht Jahre lang anständig kleiden.
Und geschähe es, dass Martin, mein Sohn, im ersten Jahr stürbe, so soll mir Meister Adolf acht Gulden von den sechzehn wiedergeben, die ich ihm zuvor gegeben habe.
Weiter: geschähe es, dass ich, Martin, meinem Meister Adolf in diesen acht Jahren entliefe und auf eigene Rechnung das Handwerk zu treiben begänne, soll ich einer Strafe von 42 Gulden verfallen sein, die ich dem Meister Adolf zu bezahlen habe.
Lehrvertrag Köln (1404)
… und Wirklichkeit
Was ich bei dem Meister während der zwei Jahre meiner Lehrzeit ausgestanden habe, will ich berichten, Ich musste von drei oder vier Uhr morgens bis abends neun oder zehn, bisweilen auch bis elf oder zwölf Uhr in einem fort arbeiten.
Ich wurde geplagt mit Wassertragen, mit Hausauskehren, Heizen, mit Besorgungen in der Stadt und außerhalb, mit Schuldeneintreiben an Festtagen und, was mir am meisten verhasst war, mit dem Sammeln, oder besser gesagt, dem Stehlen des Wachses von den Leuchtern in den Kirchen zur weiteren Verwendung im Geschäft.
Ferner erhielt ich von dem Meister und der Meisterin sowie von den Dienstboten herbe Worte und mitunter auch Schläge. Dazu hatte ich Kälte und Hitze, Hunger und Durst bis zum Äußersten zu ertragen.
Martin Toynburch berichtet über seine Lehrzeit
Ordnung des zur Schmiedezunft gehörigen Schleiferhandwerks, Ulm 1623
- Will ein Junge das Schleiferhandwerk erlernen, soll er nicht weniger als vier Jahre lernen und sobald er ausgelernt hat, zum Gesellen gemacht werden.
- Wer als Lehrling ausgelernt hat, soll bei seinem Lehrmeister noch ein Jahr arbeiten oder gleich hinausziehen, wandern und vor Ablauf eines Jahres bei keinem hiesigen Meister Arbeit aufnehmen.
- Will sich ein Geselle des Schleiferhandwerks auf Wanderschaft begeben, soll ihm vom jeweiligen Meister ein schriftlicher Nachweis seines ehrlichen und redlichen Verhaltens gegeben werden.
- Die Schleifer sollen zum Unterhalt der Kranken und Gebrechlichen eine besondere Kasse einrichten.
- Sollte es geschehen, dass ein Geselle des Schleiferhandwerks hier Meister werden will, soll er nicht eher zugelassen werden, ehe er nicht ein Meisterstück, wie es ihm von der Schleiferzunft aufgetragen wird, gemacht und die Prüfung damit bestanden hat.
- Es soll kein Meister einem anderen einen Gesellen abwerben; tut er dies, soll er in jedem Fall mit je einem Gulden bestraft werden, wovon dem ehrsamen Rat die eine und die andere Hälfte dem betroffenen Schleifer gehören soll.
Die Ausbildung lief über mehrere streng festgelegte Stufen:
Lehrling wurde man mit 7-10 Jahren. Die Ausbildung dauerte mindestens vier Jahre. Man erhielt kein Geld, sondern musste noch Lehrgeld zahlen. Im Gegenzug erhielt man Unterkunft, Essen und die nötigen Handwerkskenntnisse.
Als Geselle blieb man noch ein Jahr bei seinem Lehrmeister und ging dann auf Wanderschaft.
Wollte man Meister werden, musste man seine Kenntnisse in einem Meisterstück beweisen.
- Einführung
- Stadtluft macht frei!
- Frei aber nicht gleich
- Markt
- Handwerk
- Bauen
- Rund oder Spitz? (Romanik und Gotik)
- Wohnen
- Recht und Strafe
- Außenseiter