Stadt im Mittelalter/Lehrjahre sind keine Herrenjahre!: Unterschied zwischen den Versionen
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## Erstelle eine Liste mit den tatsächlichen Pflichten Martins. | ## Erstelle eine Liste mit den [[#… und Wirklichkeit|tatsächlichen Pflichten]] Martins. | ||
# Vergleiche sie mit dem (oben stehenden) Lehrvertrag. | # Vergleiche sie mit dem (oben stehenden) Lehrvertrag. | ||
## Überlege, wem er diesen Bericht geben könnte. Warum? | ## Überlege, wem er diesen Bericht geben könnte. Warum? | ||
## Erkläre, was der Seitenname "Lehrjahre sind keine Herrenjahre!" wohl bedeutet. | ## Erkläre, was der Seitenname "Lehrjahre sind keine Herrenjahre!" wohl bedeutet. | ||
# Welche Stufen durchlief die handwerkliche Ausbildung? Lies [[#Ordnung des zur Schmiedezunft gehörigen Schleiferhandwerks, Ulm 1623|Text 3]] und bearbeite die interaktiven Aufgaben. | |||
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{{Lösung versteckt|Da dieser Bericht im Stadtarchiv Köln erhalten blieb, wird sich Martin, bzw. dessen Vater bei der [[Stadt_im_Mittelalter/Zünfte|Zunft]] beschwert und auf Aufhebung des Lehrvertrags und Erstattung des Lehrgelds geklagt haben.}} | {{Lösung versteckt|Da dieser Bericht im Stadtarchiv Köln erhalten blieb, wird sich Martin, bzw. dessen Vater bei der [[Stadt_im_Mittelalter/Zünfte|Zunft]] beschwert und auf Aufhebung des Lehrvertrags und Erstattung des Lehrgelds geklagt haben.}} | ||
== Ordnung des zur Schmiedezunft gehörigen Schleiferhandwerks, Ulm 1623 == | |||
{{zitat| | |||
# Will ein Junge das Schleiferhandwerk erlernen, soll er nicht weniger als vier Jahre lernen und sobald er ausgelernt hat, zum Gesellen gemacht werden. | |||
# Wer als Lehrling ausgelernt hat, soll bei seinem Lehrmeister noch ein Jahr arbeiten oder gleich hinausziehen, wandern und vor Ablauf eines Jahres bei keinem hiesigen Meister Arbeit aufnehmen. | |||
# Will sich ein Geselle des Schleiferhandwerks auf Wanderschaft begeben, soll ihm vom jeweiligen Meister ein schriftlicher Nachweis seines ehrlichen und redlichen Verhaltens gegeben werden. | |||
# Die Schleifer sollen zum Unterhalt der Kranken und Gebrechlichen eine besondere Kasse einrichten. | |||
# Sollte es geschehen, dass ein Geselle des Schleiferhandwerks hier Meister werden will, soll er nicht eher zugelassen werden, ehe er nicht ein Meisterstück, wie es ihm von der Schleiferzunft aufgetragen wird, gemacht und die Prüfung damit bestanden hat. | |||
# Es soll kein Meister einem anderen einen Gesellen abwerben; tut er dies, soll er in jedem Fall mit je einem Gulden bestraft werden, wovon dem ehrsamen Rat die eine und die andere Hälfte dem betroffenen Schleifer gehören soll.| | |||
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Die Ausbildung lief über mehrere streng festgelegte Stufen: | |||
<div class="lueckentext-quiz"> | |||
'' Lehrling'' wurde man mit 7-10 Jahren. Die ''Ausbildung'' dauerte mindestens vier Jahre. Man erhielt kein Geld, sondern musste noch ''Lehrgeld'' zahlen. Im Gegenzug erhielt man Unterkunft, Essen und die nötigen Handwerkskenntnisse. | |||
Als ''Geselle'' blieb man noch ein Jahr bei seinem ''Lehrmeister'' und ging dann auf Wanderschaft. | |||
Wollte man ''Meister'' werden, musste man seine Kenntnisse in einem ''Meisterstück'' beweisen.</div> | |||
{{fortsetzung| | |||
weiter=Auf der Walz<br>(Wanderjahre)|weiterlink=Stadt_im_Mittelalter/Wanderjahre}} | |||
{{Stadt im Mittelalter}} | {{Stadt im Mittelalter}} |
Aktuelle Version vom 17. Dezember 2020, 03:25 Uhr
Aufgabe
- Lies die beiden Quellen.
- Erstelle zwei Listen mit den Pflichten und Rechten des Lehrlings Martin Toynburch.
- Erstelle eine Liste mit den tatsächlichen Pflichten Martins.
- Vergleiche sie mit dem (oben stehenden) Lehrvertrag.
- Überlege, wem er diesen Bericht geben könnte. Warum?
- Erkläre, was der Seitenname "Lehrjahre sind keine Herrenjahre!" wohl bedeutet.
- Welche Stufen durchlief die handwerkliche Ausbildung? Lies Text 3 und bearbeite die interaktiven Aufgaben.
Lehrvertrag …
… und Wirklichkeit
Da dieser Bericht im Stadtarchiv Köln erhalten blieb, wird sich Martin, bzw. dessen Vater bei der Zunft beschwert und auf Aufhebung des Lehrvertrags und Erstattung des Lehrgelds geklagt haben.
Ordnung des zur Schmiedezunft gehörigen Schleiferhandwerks, Ulm 1623
Die Ausbildung lief über mehrere streng festgelegte Stufen:
Lehrling wurde man mit 7-10 Jahren. Die Ausbildung dauerte mindestens vier Jahre. Man erhielt kein Geld, sondern musste noch Lehrgeld zahlen. Im Gegenzug erhielt man Unterkunft, Essen und die nötigen Handwerkskenntnisse.
Als Geselle blieb man noch ein Jahr bei seinem Lehrmeister und ging dann auf Wanderschaft.
Wollte man Meister werden, musste man seine Kenntnisse in einem Meisterstück beweisen.
- Einführung
- Stadtluft macht frei!
- Frei aber nicht gleich
- Markt
- Handwerk
- Bauen
- Rund oder Spitz? (Romanik und Gotik)
- Wohnen
- Recht und Strafe
- Außenseiter