Historische Stichworte/Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Reichsrat''' war die Vertretung der Länder (Länderkammer) in der [[Weimarer Republik]] (1919–1933). Er war das demokratische Nachfolgeorgan des Bundesrates, der Fürstenvertretung, im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]].  
Der '''Reichsrat''' war die Vertretung der Länder (Länderkammer) in der [[Weimarer Republik]] (1919–1933). Er war das demokratische Nachfolgeorgan des Bundesrates, der Fürstenvertretung, im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]].  


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Version vom 15. Dezember 2016, 17:41 Uhr

Der Reichsrat war die Vertretung der Länder (Länderkammer) in der Weimarer Republik (1919–1933). Er war das demokratische Nachfolgeorgan des Bundesrates, der Fürstenvertretung, im Deutschen Kaiserreich.

Im Zuge der "Gleichschaltung der Länder" wurde er unter der nationalsozialistischen Diktatur am 14. 2. 1934 aufgelöst.

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