Stadt im Mittelalter/Markt: Unterschied zwischen den Versionen
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# Wir verordnen, 2 ½ Pfund Rindfleisch für einen Schilling zu verkaufen und ebenso viel Hammelfleisch und drei Pfund Ziegenfleisch. Die Leute, die es anders machen, werden der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen. [...] | # Wir verordnen, 2 ½ Pfund Rindfleisch für einen Schilling zu verkaufen und ebenso viel Hammelfleisch und drei Pfund Ziegenfleisch. Die Leute, die es anders machen, werden der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen. [...] | ||
# Wir verordnen, dass kein Kauf außerhalb des öffentlichen Marktes stattfindet. [...] | # Wir verordnen, dass kein Kauf außerhalb des öffentlichen Marktes stattfindet. [...] | ||
# Lotterbuben<ref>Taugenichts</ref> in jeder Art halten wir fern. Die Leute, die sie über eine Nacht hinaus beherbergen, verurteilen wir zu 1 Pfund.|Markt- und Gewerbeordnung der Stadt Landshut, 1256 (Auszug)}} | # Lotterbuben<ref>Taugenichts</ref> in jeder Art halten wir fern. Die Leute, die sie über eine Nacht hinaus beherbergen, verurteilen wir zu 1 Pfund.|Markt- und Gewerbeordnung der Stadt Landshut, 1256 (Auszug)}} | ||
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Da es keine einheitlichen Maße und Gewichte gab, wurden am Rathaus oder am Markt geeichte Maße ausgehängt, die jeder mit seinen eigenen (hölzernen) Stöcken vergleichen konnte. | |||
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== Interaktives Quiz == | == Interaktives Quiz == |
Version vom 19. Februar 2019, 15:26 Uhr
Zentrum der Städte waren neben den Kirchen die Märkte. Diese waren ein wichtiger Umschlagplatz für Waren, die die Handwerker produzierten, die die Kaufleute von weitherbrachten. Bauern brachten Lebensmittel in die Stadt und kehrten mit ihren Einkäufen heim.
Marktordnung
#Wir verbieten, Schwerter und Dolche innerhalb der Stadt zu tragen. Und so oft Leute getroffen werden, die Schwerter tragen, so oft werden sie der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen.
- Wenn einer (der ein Schwert trägt) kein Geld besitzt, wird ihm die Hand abgeschlagen werden. [...]
- Wucherer[1] und Vorkäufer[2] verbieten wir unter Strafe von 5 Pfund und erklären sie außerdem für rechtlos.
- Wir verordnen, 2 ½ Pfund Rindfleisch für einen Schilling zu verkaufen und ebenso viel Hammelfleisch und drei Pfund Ziegenfleisch. Die Leute, die es anders machen, werden der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen. [...]
- Wir verordnen, dass kein Kauf außerhalb des öffentlichen Marktes stattfindet. [...]
- Lotterbuben[3] in jeder Art halten wir fern. Die Leute, die sie über eine Nacht hinaus beherbergen, verurteilen wir zu 1 Pfund.
Markt- und Gewerbeordnung der Stadt Landshut, 1256 (Auszug)
Maße und Gewichte
Da es keine einheitlichen Maße und Gewichte gab, wurden am Rathaus oder am Markt geeichte Maße ausgehängt, die jeder mit seinen eigenen (hölzernen) Stöcken vergleichen konnte.
Interaktives Quiz
Manche Märkte hatten jeden Tag offen; andere fanden nur einmal im Jahr statt (Jahrmarkt).
- Einführung
- Stadtluft macht frei!
- Frei aber nicht gleich
- Markt
- Handwerk
- Bauen
- Rund oder Spitz? (Romanik und Gotik)
- Wohnen
- Recht und Strafe
- Außenseiter