Historische Stichworte/Gewaltenteilung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr
Gewaltenteilung soll dazu dienen, dass Menschen nicht unterdrückt werden. Dazu wird darauf geachtet, dass der, der die Entscheidungen trifft (ausübende Gewalt oder Exekutive) nicht auch die Regeln bestimmt, nach denen gehandelt werden soll (gesetzgebende Gewalt oder Legislative). Weil bei Regeln nicht immer eindeutig ist, wie sie anzuwenden sind, gibt es die Gewalt, die über die richtige Auslegung entscheidet (richterliche Gewalt oder Judikative). Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde von den Aufklärern John Locke und Charles de Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), entwickelt, die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus wandten. Heute ist Gewaltenteilung Bestandteil jeder modernen Demokratie.
Nicht so grundlegend, aber auch ein Element der Gewaltenteilung ist die vertikale Gewaltenteilung, wenn also die Zentrale nicht bis zur keinsten Einheit durch entscheiden kann, sondern wie in der Bundesrepublik die Länder auf der zweiten Ebene eigene Entscheidungsbefugnisse, eigenes Geld usw. haben.
Darüber hinaus spricht man von den Medien als der 4. Gewalt, weil diese, ohne zu den Staatsorganen zu gehören und somit staatlich garantierte Befugnisse zu haben, aufgrund der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit die Staatsorgane beobachten und kontrollieren und Klüngel und Korruption aufdecken können.
In parlamentarischen Demokratien ist freilich Gewaltenteilung immer wieder dadurch gefährdet, dass die Regierungsparteien grundsätzlich nicht nur in der Exekutive, sondern auch in der Legislative die stärkste Kraft sein und auch in der Mehrheit der Bundesländer Regierungen und Parlamentsmehrheiten stellen können - wie zum Beispiel in Zeiten einer Großen Koalition. Deshalb ist eine starke Opposition ein wichtiges Element zur Sicherung der Gewaltenteilung.
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