Historische Stichworte/VEB: Unterschied zwischen den Versionen
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'''VEB''' (Volkseigener Betrieb) war die Bezeichnung (und der Rechtsstatus) der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und ab 1949 in der [[DDR]]. Diese neue Rechtsform entstand durch die Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen in der SBZ. Die Betriebe unterstanden im Rahmen der [[Historische_Stichworte/Zentralverwaltungswirtschaft|Zentralverwaltungswirtschaft]] der DDR-Regierung und der SED. Juristisch gesehen waren sie Volkseigentum. | '''VEB''' (Volkseigener Betrieb) war die Bezeichnung (und der Rechtsstatus) der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und ab 1949 in der [[DDR]]. Diese neue Rechtsform entstand durch die Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen in der SBZ. Die Betriebe unterstanden im Rahmen der [[Historische_Stichworte/Zentralverwaltungswirtschaft|Zentralverwaltungswirtschaft]] der DDR-Regierung und der SED. Juristisch gesehen waren sie Volkseigentum. | ||
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2020, 05:32 Uhr
VEB (Volkseigener Betrieb) war die Bezeichnung (und der Rechtsstatus) der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und ab 1949 in der DDR. Diese neue Rechtsform entstand durch die Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen in der SBZ. Die Betriebe unterstanden im Rahmen der Zentralverwaltungswirtschaft der DDR-Regierung und der SED. Juristisch gesehen waren sie Volkseigentum.