Historische Stichworte/Zentralverwaltungswirtschaft
Als Zentralverwaltungswirtschaft (daneben auch: Planwirtschaft) bezeichnet man eine Wirtschaftsordnung, in der die wirtschaftliche Planung von einer zentralen Instanz ausgeht. Das heißt: Die Entscheidung, was produziert wird und welche Ressourcen dafür verwendet werden, wird in der Zentrale getroffen und nicht wie in der Marktwirtschaft von den einzelnen Betrieben (allgemein gesprochen: den Marktteilnehmern).
Der Ausdruck Planwirtschaft ist an sich nicht passend, weil in der Marktwirtschaft ebenfalls ständig geplant wird, nur eben von den Marktteilnehmern und nicht zentral. Aber der Plan (meist: 5-Jahres-Plan) spielt in der Zentralverwaltungswirtschaft eine weit wichtigere Rolle, weil alles an dem Plan ausgerichtet werden muss und bei den meist mehrere Jahre umfassenden Plänen die Volkswirtschaft unflexibel wird und sich nicht dem jeweiligen Bedarf anpassen kann.
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