Historische Stichworte/Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

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Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR trat am 1. Juli 1990 aufgrund eines Staatsvertrages in Kraft. Im Zuge der Währungsunion wurde die DDR-MarkWikipedia-logo.png zu gestaffelten UmtauschkursenWikipedia-logo.png durch Deutsche MarkWikipedia-logo.png ersetzt.

Im Zuge der WirtschaftsunionWikipedia-logo.png wurden die volkseigenen Unternehmen durch die Treuhandanstalt übernommen und abgewickelt. Aus vielfältigen Gründen erwies sich die DDR-Wirtschaft weitgehend nicht als wettbewerbsfähig, insbesondere auch weil ihre Absatzmärkte aufgrund des hohen Wechselkurses der Deutschen Mark zusammenbrachen. (Schon allein der sowjetische Anteil am DDR-Außenhandel belief sich 40 Prozent.)

Die SozialunionWikipedia-logo.png bedeutete eine Anpassung an die Regelungen Sozialen Marktwirtschaft: Die bestehende Sozialversicherung in der DDR wurde in Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung aufgespalten. Für das Arbeitslosengeld und die Rentenkasse wurde eine Anschubfinanzierung eingeführt.

In der DDR wurde nun nach westdeutschem Arbeitsrecht gearbeitet, was Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie sowie Veränderungen an Arbeitskampfrecht (insbesondere Streikrecht) sowie Mitbestimmung und Kündigungsschutz beinhaltete.

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