Nachricht für neue Nutzer.

Nachricht für engagierte Nutzer.

Historische Stichworte/Tarifautonomie

Aus ZUM-Unterrichten

Zur Tarifautonomie gehört erstens KoalitionsfreiheitWikipedia-logo.png, das heißt, das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen, und zweitens das Recht, frei von staatlichen Eingriffen TarifverträgeWikipedia-logo.png über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit, abzuschließen. Die Koalitionsfreiheit ist in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen sind im TarifvertragsgesetzWikipedia-logo.png festgelegt.

Linkliste