Gewalt/Spiele
Gewalt ist oft essentieller Bestandteil vieler Computerspiele. In Computerspielen ist Gewalt in verschiedenem Maße vorhanden. Beispielsweise in Horror-Spielen, Ego-Shootern, Rollenspielen und Strategiespielen. Zudem wird die Gewalt unterschiedlich dargestellt. In Horror-Spielen ist Gewalt der Inhalt des Spieles, im Gegensatz dazu ist Gewalt in Rollenspielen oder Strategiespielen das Mittel zum Zweck.
Umgang
Computerspiele werden oft für Gewaltakte in der Öffentlichkeit und für die negative Entwicklung von Kindern verantwortlich gemacht. Zahlreiche Politiker und Computerspielgegner fordern auf Grund dieser Behauptungen ein deutschlandweites Verbot dieser so genannten "Killerspiele".
Studien
In den letzten Jahren verfassten zahlreiche Universitäten verschiedenster Fakultäten Studien über Auswirkungen von Gewalt in Computerspielen auf Kinder und Erwachsene. Jedoch beruhen viele Studien nur auf Meinungen und zielen auf ein Verbot der Spiele ab. Solche Studien sind nicht objektiv gehalten, da sie meist nur das Verhalten einer Sozialschicht oder Altersgruppe betrachten und diese Ergebnisse dann auf andere soziale Schichten und Altersgruppen übertragen.
Die Universität Berlin jedoch hat eine umfassende Studie mit Grundschulkindern unterschiedlichen Alters und sozialem Hintergrund verfasst. Bei dieser Studie wurden Grundschulkinder in einem Zeitraum von 5 Jahren einmal im Jahr befragt und untersucht. Im Verlauf der Studie zeigte sich dann, dass Kinder die sich zu Beginn der Studie aggressiver verhalten haben unabhängig vom sozialen Hintergrund gewaltätigere Spiele mit gewaltbetontem Lösungsweg wählten als andere. Es zeigte sich auch, dass Kinder welche zu Beginn der Studie gerne Intrigen schmiedeten und hinterhältig agierten später Rollenspiele zu ihren Lieblingsspielen zählten.
Diese Studie macht deutlich, dass nicht nur Computerspiele das Kind beeinflussen, sondern auch das Kind die Auswahl seiner Computerspiele. Dabei wirken sich auf die Auswahl außerdem noch die psychische und körperliche Verfassung so wie der soziale Hintergrund aus.
Gesetzeslage
Ab der Gesetzesnovelle des Jugendschutgesetzes vom 1. April 2003 müssen alle Computer- und Videospiele, die an Minderjährige verkauft werden sollen, der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) vorgelegt werden. Diese entscheidet dann in einem festgelegten Prüfverfahren welche Kennzeichnung das Spiel erhält. Es ist jedoch auch möglich dass das Spiel für keine Kennzeichnung zugelassen wird. Diese Kennzeichnung ist dann in Deutschland verbindlich und muss von Versand- und Einzelhändlern eingehalten werden. Die USK vergibt folgende Kennzeichnungen an Spiele:
Freigegeben...
- ohne Altersbeschränkung (Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschba)
- ab 6 Jahren (Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.)
- ab 12 Jahren (Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.)
- ab 16 Jahren (Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.)
- ohne Altersfreigabe (In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.)
Meinungen
- Es gibt viele Menschen, die gewalttätige Spiele spielen aber nie zu echten Waffen greifen oder diese sogar verurteilen.
- Eltern haben ihren Kindern den Unterschied zwischen dem echten Leben und den Geschehnissen auf dem Monitor beizubringen.
- Forderungen von Bundestagsabgeordneten, Gewaltspiele komplett zu verbieten sind mit der Diskussion über Heavy Metal in den 80ern zu vergleichen.
- Thema soll von echten gesellschaftlichen Missständen ablenken.
- Unterhaltung über Gewalt and Mitmenschen sollte nicht zum Beliebten Gesprächsthema werden.
- Man muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche den „korrekten Umgang mit Gewalt“ aus der richtigen Quelle lernen => menschl. Vorbilder aus Familie und Freundeskreis.
- Alkohol kann falsch genutzt eine Droge, in Maßen konsumiert ein Genuss sein, ebenso Zigaretten und schnelle Fahrzeuge.