Historische Stichworte/Reichspräsident: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Reichspräsident''' war nach der [[Verfassung]] der [[Weimarer Republik]] das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.  
Der '''Reichspräsident''' war nach der [[Verfassung]] der [[Weimarer Republik]] das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.  


Er hatte das Recht, den Reichskanzler und die Minister zu ernennen und war oberster Befehlshaber der [[Historische Stichworte/Reichswehr|Reichswehr]]. Nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte er das Recht, zusammen mit dem Reichskanzler [[Historische Stichworte/Notverordnungen|Notverordnungen]] zu erlassen.
Er hatte das Recht, den Reichskanzler und die Minister zu ernennen und war oberster Befehlshaber der [[../Reichswehr|Reichswehr]]. Nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte er das Recht, zusammen mit dem Reichskanzler [[../Notverordnung|Notverordnungen]] zu erlassen.
 
 
[[Kategorie:Weimarer Republik]]
 
 
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2022, 12:30 Uhr

Der Reichspräsident war nach der Verfassung der Weimarer Republik das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.

Er hatte das Recht, den Reichskanzler und die Minister zu ernennen und war oberster Befehlshaber der Reichswehr. Nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte er das Recht, zusammen mit dem Reichskanzler Notverordnungen zu erlassen.