Historische Stichworte/Petition: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZUM-Unterrichten
(Vorlage:Historisches Stichwort)
K (5 Versionen importiert)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).  
Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).  


Bekannte historische Petitionen: {{wpd|Petition of Right}}
Bekannte historische Petitionen: {{wpde|Petition of Right}}


Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).
Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).

Aktuelle Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr

Eine Petition ist ein Schreiben (auch Bittschrift), in dem die Beseitigung eines Missstandes gefordert wird. Dabei kann es um eine allgemeinen politische Regelung gehen oder um persönlich erfahrenes Unrecht.

Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).

Bekannte historische Petitionen: Petition of RightWikipedia-logo.png

Zu unterscheiden von der Petition ist das Gnadengesuch eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).