Historische Stichworte/Parlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Parlament''' (von ''parler'' (frz.) - reden) ist eine Volksvertretung. Sie kann aus einer oder zwei Kammern bestehen. Beispiele für Zweikammernparlamente sind [[Bundestag]] und ''Bundesrat'' (Deutschland), ''Unterhaus'' und ''Oberhaus'' (Großbritannien), ''Repräsentantenhaus'' und ''Senat'' (USA). Ein Beispiel für Einkammernparlamente sind die Landtage der deutschen Bundesländer<ref>In den Stadtstaaten spricht man nicht von Landtag, sondern z.B. vom Abgeordnetenhaus (Berlin) oder der Bürgerschaft (Bremen und Hamburg).</ref>
Ein '''Parlament''' (von ''parler'' (frz.) - reden) ist eine Volksvertretung. Sie kann aus einer oder zwei Kammern bestehen. Beispiele für Zweikammernparlamente sind [[Bundestag]] und ''Bundesrat'' (Deutschland), ''Unterhaus'' und ''Oberhaus'' (Großbritannien), ''Repräsentantenhaus'' und ''Senat'' (USA). Ein Beispiel für Einkammernparlamente sind die Landtage der deutschen Bundesländer<ref>In den Stadtstaaten spricht man nicht von Landtag, sondern z.B. vom Abgeordnetenhaus (Berlin) oder der Bürgerschaft (Bremen und Hamburg).</ref>



Aktuelle Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr

Ein Parlament (von parler (frz.) - reden) ist eine Volksvertretung. Sie kann aus einer oder zwei Kammern bestehen. Beispiele für Zweikammernparlamente sind Bundestag und Bundesrat (Deutschland), Unterhaus und Oberhaus (Großbritannien), Repräsentantenhaus und Senat (USA). Ein Beispiel für Einkammernparlamente sind die Landtage der deutschen Bundesländer[1]

Gemeindevertretungen und Versammlungen von Kreisvertretern sind keine Parlamente, weil sie keine Volksvertretungen von Staaten sind und deshalb auch keine Gesetze beschließen können wie die Bundesländer.

Anmerkungen

  1. In den Stadtstaaten spricht man nicht von Landtag, sondern z.B. vom Abgeordnetenhaus (Berlin) oder der Bürgerschaft (Bremen und Hamburg).

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