Historische Stichworte/Gewaltenteilung

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Horizontale und vertikale Gewaltenteilung in Deutschland

Gewaltenteilung soll dazu dienen, dass Menschen nicht unterdrückt werden. Dazu wird darauf geachtet, dass der, der die Entscheidungen trifft (ausübende Gewalt oder Exekutive) nicht auch die Regeln bestimmt, nach denen gehandelt werden soll (gesetzgebende Gewalt oder Legislative). Weil bei Regeln nicht immer eindeutig ist, wie sie anzuwenden sind, gibt es die Gewalt, die über die richtige Auslegung entscheidet (richterliche Gewalt oder Judikative). Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde von den Aufklärern John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), entwickelt, die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus wandten. Heute ist Gewaltenteilung Bestandteil jeder modernen Demokratie.

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