Grundherrschaft
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Grundherrschaft war die Art, wie der Adel sicherstellte, dass sein Land bearbeitet wurde, ohne dass er es selbst tun musste.
Sie bestand darin, dass ein adeliger Grundherr Bauern Land zur Verfügung stellte und sie ihm dafür Abgaben und Frondienste (Herrendienste) leisteten. Die Dienste waren häufig Arbeit auf dem Gut des Grundherren. Es konnte aber auch die Arbeit für Burgenbau sein.