Datenschutz/Personenbezogene Daten

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Personenbezogene Daten sind Angaben über eine bestimmte oder eine bestimmbare Person.

Umgang mit sogenannten "personenbezogenen Daten"

In Nordrhein-Westfalen sind Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte für den schulischen Kontext in § 120 [Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern] und § 121 [Schutz der Daten von Lehrerinnen und Lehrern] Schulgesetz NRW - SchulG i. d. F. v. 27. Juni 2006 näher geregelt. Namen (von Schülerinnen und Schülern) sind demnach zu anonymisieren und bei Fotos ist die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einzuholen, sollen Fotos ihrer Kinder veröffentlicht werden.

Datenschutz in sozialen Netzwerken

Datenschutz im Internet liegt - entgegen der Rede von den "Datenkraken" - zu einem guten Teil in der Verantwortung des Anwenders, des Internet-Nutzers. Mit der Wahl des Browsers (sowie der richtigen Einstellungen) und der Suchmaschine kann ein Internet-Nutzer stark beeinflussen, wie viele Daten er von sich im Netz, insbesondere bei der Internetrecherche preisgibt.

Jeder Mensch sollte sich im Klaren sein, was alles passieren kann, wenn man sich nicht richtig schützt. Man sollte nie zu persönliche Angaben/Inhalte im Internet veröffentlichen, zum Beispiel bei Facebook. Jede andere Person kann sehen, wo du dich befindest und was du gerade machst, wenn du dich nicht schützt. Man sollte bei den Privatsphäre-Einstellungen nur "für Freunde sichtbar" klicken, damit andere Leute keine persönlichen Informationen erhalten.

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