Historische Stichworte/Reichspräsident: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Dezember 2016, 17:42 Uhr
Der Reichspräsident war nach der Verfassung der Weimarer Republik das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.
Er hatte das Recht, den Reichskanzler und die Minister zu ernennen und war oberster Befehlshaber der Reichswehr. Nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte er das Recht, zusammen mit dem Reichskanzler Notverordnungen zu erlassen.