Historische Stichworte/Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(+l) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
K (+ Siehe auch) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In einer '''Verfassung''' sind die Regelungen für die Organisation eines [[Historische Stichworte/Staat|Staates]] festgelegt. | In einer '''Verfassung''' sind die Regelungen für die Organisation eines [[Historische Stichworte/Staat|Staates]] festgelegt. | ||
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt [[Grundgesetz]], weil man bei der Abfassung 1949 betonen wollte, dass das Grundgesetz nur vorläufig gelten sollte, bis Deutschland wieder vereinigt sei. | Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt [[Grundgesetz]], weil man bei der Abfassung 1949 betonen wollte, dass das Grundgesetz nur vorläufig gelten sollte, bis Deutschland wieder vereinigt sei. | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Historische_Stichworte/Oktroyierte_Verfassung|Oktroyierte Verfassung]] | |||
* Verfassungen Deutschlands | |||
** [[Revolution 1848/Paulskirchenverfassung]] | |||
** [[Deutsches Kaiserreich/Verfassung]] | |||
** [[Weimarer Verfassung]] | |||
** [[Grundgesetz]] | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* {{wpde|Verfassung}} | * {{wpde|Verfassung}} | ||
* {{wpde|Grundgesetz}} | * {{wpde|Grundgesetz}} |
Version vom 13. Februar 2019, 05:01 Uhr
In einer Verfassung sind die Regelungen für die Organisation eines Staates festgelegt. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz, weil man bei der Abfassung 1949 betonen wollte, dass das Grundgesetz nur vorläufig gelten sollte, bis Deutschland wieder vereinigt sei.
Siehe auch
- Oktroyierte Verfassung
- Verfassungen Deutschlands
Weblinks