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Aktuelle Version vom 24. April 2022, 22:56 Uhr
Die Erfindung der Luftfahrt wurde schon im ersten Weltkrieg für militärische Zwecke verwendet. Neben Aufklärung und dem Kampf gegen feindliche Flugzeuge trat schon bald die Bombardierung feindlicher Ziele.
Die Bombardierung unverteidigter Städte, Gebäude und Wohnstätten verstößt gegen das Kriegsvölkerrecht.[1].
In der deutschen Rezeption wurde im Rahmen der Zeitzeugenberichte (oral history) des 2. Weltkriegs oft auch die Leiden der Zivilbevölkerung durch die alliierten Bombenangriffe thematisiert. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Nazi-Deutschland die Bombardierung ziviler Ziele durch die Luftwaffe vorwegnahm.
Luftangriff auf Guernica
Im spanischen Bürgerkrieg 1936-39 leisteten Italien und Nazi-Deutschland militärische Hilfe. Am bekanntesten wurde der Luftangriff auf Guernica am 26. April 1937, bei dem die Kleinstadt am Marktag bombardiert wurde.
The Blitz
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Weblinks
- ↑ Haager Landkriegsordnung: Artikel 25, Genfer Abkommen: Artikel 51 des Zusatzprotokolls I: (Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte), Original, download am 19.08.2016