Historische Stichworte/Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Januar 2023, 04:44 Uhr
In einem Rechtsstaat sind die Verfassungsorgane an Gesetz und Recht gebunden, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern. Ein Rechtsstaat braucht keine Demokratie zu sein, er garantiert nur Rechtssicherheit als Grundlage der Freiheit. Die Demokratie garantiert die Mitwirkung der Bürger.
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“[1]
epochenübergreifend · Frühgeschichte · Antike · Mittelalter · Neuzeit · Frühe Neuzeit · Reformation · Absolutismus · 18. Jh. · 19. Jh. · 20. Jh. · Weimarer Republik · Faschismus, NS & 2. WK · Deutschland nach 1945 · Bundesrepublik · DDR · 21. Jh.
Weblinks
Kindgerecht erklärt: Mehr Infos zu „Rechtsstaat“ findest du im Klexikon unter Rechtsstaat.
Anmerkungen
- ↑ Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III 1 (S. 781)