Historische Stichworte/Notverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(umformuliert) |
K (Matthias Scharwies verschob die Seite Historische Stichworte/Notverordnungen nach Historische Stichworte/Notverordnung: Lemma im Singular) |
||
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Notverordnungen wurden schon unter [[ | '''Notverordnungen''' gab es vor allem in der [[Weimarer Republik]]. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem [[../Reichspräsident|Reichspräsidenten]] zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem [[../Reichskanzler|Reichskanzler]] in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten. | ||
Notverordnungen wurden schon unter [[../Friedrich Ebert|Friedrich Ebert]] erlassen. Aber erst ab 1930 kam es zu Regierungen, die ohne Mehrheit im Reichstag allein aufgrund des Notverordnungsrechtes des Reichspräsidenten regierten. Die wohl bekannteste ist die Reichstagsbrandverordnung, die großen Anteil an der Durchsetzung von Hitlers Gewaltherrschaft hatte. | |||
[[Kategorie:Weimarer Republik]] | |||
{{Historisches Stichwort}} |
Aktuelle Version vom 24. Februar 2019, 05:15 Uhr
Notverordnungen gab es vor allem in der Weimarer Republik. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem Reichskanzler in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.
Notverordnungen wurden schon unter Friedrich Ebert erlassen. Aber erst ab 1930 kam es zu Regierungen, die ohne Mehrheit im Reichstag allein aufgrund des Notverordnungsrechtes des Reichspräsidenten regierten. Die wohl bekannteste ist die Reichstagsbrandverordnung, die großen Anteil an der Durchsetzung von Hitlers Gewaltherrschaft hatte.