Lernpfad Internet/Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. August 2019, 04:34 Uhr
Bei der Veröffentlichung von Bildern im Internet, sei es auf Homepages oder in sozialen Netzwerken, sind einige Regeln zu beachten. Einige sind bereits durch den gesunden Menschenverstand begründet, andere durch gesetzliche Bestimmungen wie Datenschutz und dem Urheberrecht.
Veröffentlichen im Internet
Nach dem Motto “Everone's a publisher” kann jeder im Internet Texte veröffentlichen und diese mit Bildern gestalten Dabei gibt es aber einige Regeln, deren Nichtbeachtung zu hohen Strafen und Abmahngebühren führen kann.
Bilder aus dem Internet kopieren
Es ist verlockend über die google-Bildsuche Grafiken zu finden und mit Copy-and-Paste in eigene Seiten einzufügen. Allerdings gehören viele dieser Bilder professionellen Konzernen, die diese Bildern gegen Zahlung einer einmaligen oder jährlichen Gebühr lizensieren. Auch der Begriff "royalty free" schützt nicht vor diesen Eigentumsansprüchen, die diese Firmen über Anwälte und Abmahnverfahren dann im vierstelliger Höhe von Webseitenbetreibern einfordern, wenn sie mit automatischen Robots im Netz hochgeladene Bilder ohne Lizensierung finden.
alternative Quellen:
- Abgekocht - Wie ein Webmaster mit Lebensmittelfotos Kasse macht (heise.de vom 25.06.2007)
- Abzocke im Web - Pasta und Brot können teuer zu stehen kommen (welt.de)
Lizenzfreie Bilder
„lizenzfreie Bilder einfach verwenden“, „kostenlose Cliparts“ - So oder ähnlich werben Anbieter von Bilderpools um neue Kunden.
Was bedeutet eigentlich „lizenzfrei“?
„freie“ Bilder
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- Wikimedia Commons
- photosforclass.com (Search now to download properly attributed, Creative Commons photos for school!)
- Problem Urheberrecht - im RMG-Wiki
Bildquellen richtig nennen
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man Bildangaben immer so genau wie möglich angeben:
- Quellen korrekt angeben (herr-kalt.de)
eigene Bilder erstellen
Recht am eigenen Bild - Was darf fotografiert werden
Anonymisierung von Personen
Weblinks
- "Bei der Veröffentlichung von Fotos, die Personen abbilden, muss das so genannte "Recht am eigenen Bild" beachtet werden - gleich ob es sich um schulische oder private Websites handelt."