Historische Stichworte/Paulskirche: Unterschied zwischen den Versionen

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In  der Paulskirche beriet sich ab dem 18. Mai 1848 die erste gewählte, deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung, die aus 585 gewählten  Abgeordneten bestand.


Diese Abgeordneten teilten sich in 3 Fraktionen auf. Die die rechts in der Paulskirche saßen waren die [[Historische Stichworte/Konservatismus|Konservativen]], in der Mitte saßen die [[Historische Stichworte/Liberalismus|Liberalen]]  und links saßen diejenigen, die für eine starke Zentralgewalt, die Abschaffung der Monarchie und Einführung der Demokratie waren. Zu den Aufgaben der Paulskirche gehörte zum einen die Ausarbeitung der Grundrechte, die zum Beispiel das Recht auf Meinungsäußerung sicherte.  
In  der '''Paulskirche''' beriet sich ab dem 18. Mai 1848 die erste gewählte, deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung, die aus 585 gewählten  Abgeordneten bestand.  


Außerdem entwarfen sie die deutsche Reichsverfassung. Die Abgeordneten der Paulskirche arbeiteten eine Konstitutionelle Monarchie aus. Das heißt, eine Monarchie in der Macht des Monarchens durch die Verfassung beschränkt ist.Als Kaiser der Deutschen wollten sie den preußischen König Wilhelm IV., der die Krone allerdings nicht annahm, wodurch das Projekt der Paulskirche gescheitert war.
Diese Abgeordneten teilten sich in 3 Fraktionen auf. Die die rechts in der Paulskirche saßen, waren die [[Historische Stichworte/Konservatismus|Konservativen]], in der Mitte saßen die [[Historische Stichworte/Liberalismus|Liberalen]]  und links saßen diejenigen, die für eine starke Zentralgewalt, die Abschaffung der Monarchie und Einführung der [[Demokratie]] waren. Zu den Aufgaben der Paulskirche gehörte zum einen die Ausarbeitung der [[Grundrechte]], die zum Beispiel das Recht auf Meinungsäußerung sicherte.
 
Außerdem entwarfen sie eine erste Verfassung für einen deutschen Nationalstaat. Die Abgeordneten der Paulskirche arbeiteten eine konstitutionelle Monarchie aus. Das heißt, eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung beschränkt ist. Als Kaiser der Deutschen wollten sie den preußischen König Wilhelm IV., der die Krone allerdings nicht annahm, wodurch das Projekt der Paulskirche gescheitert war.
 
 
[[Kategorie:19. Jahrhundert]]
 
 
{{Historisches Stichwort}}

Aktuelle Version vom 16. Februar 2019, 07:57 Uhr

In  der Paulskirche beriet sich ab dem 18. Mai 1848 die erste gewählte, deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung, die aus 585 gewählten  Abgeordneten bestand.

Diese Abgeordneten teilten sich in 3 Fraktionen auf. Die die rechts in der Paulskirche saßen, waren die Konservativen, in der Mitte saßen die Liberalen und links saßen diejenigen, die für eine starke Zentralgewalt, die Abschaffung der Monarchie und Einführung der Demokratie waren. Zu den Aufgaben der Paulskirche gehörte zum einen die Ausarbeitung der Grundrechte, die zum Beispiel das Recht auf Meinungsäußerung sicherte.

Außerdem entwarfen sie eine erste Verfassung für einen deutschen Nationalstaat. Die Abgeordneten der Paulskirche arbeiteten eine konstitutionelle Monarchie aus. Das heißt, eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung beschränkt ist. Als Kaiser der Deutschen wollten sie den preußischen König Wilhelm IV., der die Krone allerdings nicht annahm, wodurch das Projekt der Paulskirche gescheitert war.