Historische Stichworte/Bundesrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Bundesrat''' der Bundesrepublik [[Deutschland]] ist die Versammlung, über die die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Er wird nicht direkt gewählt, sondern setzt sich aus Vertretern der Länderregierungen zusammen. | Der '''Bundesrat''' der Bundesrepublik [[Deutschland]] ist die Versammlung, über die die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Er wird nicht direkt gewählt, sondern setzt sich aus Vertretern der Länderregierungen zusammen. | ||
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Version vom 15. Dezember 2016, 17:17 Uhr
Der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland ist die Versammlung, über die die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Er wird nicht direkt gewählt, sondern setzt sich aus Vertretern der Länderregierungen zusammen.
Sieh auch
Kindgerecht erklärt: Mehr Infos zu „Bundesrat“ findest du im Klexikon unter Bundesrat.