Historische Stichworte/Landesherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Dezember 2016, 21:41 Uhr
Vorlage:Kurzinfo Entstehung der Landesherrschaft
Da die deutschen Könige über 200 Jahre mit der Auseinandersetzung mit den Päpsten beschäftigt waren, hatten die Fürsten des Reiches gute Möglichkeiten zum Ausbau ihrer eigenen Macht.
Schließlich erhielten sie vom Kaiser 1231/32 sogar das Recht, Münzen zu prägen, Burgen zu bauen und Städte zu gründen. Seitdem spricht man von Landesherren. Besonders weitgehende Rechte erwarben die Kurfürsten (in der Goldenen Bulle 1356). Sie durften Bergwerke anlegen, und die Herrschaft in den weltlichen Kurfürstentümern war erblich. Die übrigen Landesfürsten strebten ihnen nach und bemühten sich durch Zusammenfassung von Rechten und Landerwerb durch Krieg, Kauf, Tausch, Heirat und Erbverträge geschlossene Territorien zu erwerben. Diese verwalteten sie durch Ministeriale (abhängige Ritter) und später durch Beamte (Vorbild: Deutschordensstaat).
Mit dem Aufkommen der Schußwaffen (Artillerie und Landsknechte mit Gewehren), der Geldentwertung und dem Aufstieg des Bürgertums sank die Bedeutung der Ritter. An die Stelle des Lehnswesens trat der Ständestaat. Die Adligen und die Vertreter der Städte schlossen sich als Landstände zusammen und hatten aufgrund des Steuerbewilligungsrechtes einen Einfluß auf die Regierung des Landes. Ähnlich wirkten Landesfürsten und Städte bei der Regierung des Reiches mit. Allerdings hatte die Zentralregierung des Reiches nur noch wenig Bedeutung. Einen allgemeinen Landfrieden konnte sie nicht garantieren. Nur selten konnten die Landstände die Selbständigkeit erkämpfen wie die Schweizer Eidgenossen (und für 50 Jahre die Dithmarscher Bauern).
Anders als in Deutschland gelang es in Frankreich und England den Königen, die unmittelbare "Landes"-Herrschaft über das gesamte Herrschaftsgebiet zu gewinnen. Das war die Grundlage für die Entstehung der späteren Nationalstaaten.
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