Operator

Aus ZUM-Unterrichten

Operatoren sind von den Kultusbehörden definierte Arbeitsanweisungen, die für zentrale Prüfungen (Zentrale Abschlussprüfung, Abitur) gelten und demzufolge auch im vorbereitenden Unterricht zu verwenden sind.

Übersicht über einige Operatoren

Übergeordnete Operatoren, die Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangen:

interpretieren Sinnzusammenhänge aus Quellen erschließen und eine begründete Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung beruht
erörtern Eine These oder Problemstellung durch eine Kette von Für-und-Wider- bzw. Sowohl-als-Auch-Argumenten auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln. Die Erörterung einer historischen Darstellung setzt deren Analyse voraus.
darstellen historische Entwicklungszusammenhänge und Zustände mit Hilfe von Quellenkenntnissen und Deutungen beschreiben, erklären und beurteilen

Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) verlangen:

nennen, aufzählen zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren
bezeichnen, schildern, skizzieren historische Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren
aufzeigen, beschreiben, zusammenfassen, wiedergeben historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren

Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) verlangen:

analysieren, untersuchen Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen
begründen, nachweisen Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf historischen Beispielen und anderen Belegen gründen
charakterisieren historische Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen
einordnen einen oder mehrere historische Sachverhalte in einen historischen Zusammenhang stellen
erklären historische Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und begründen
erläutern wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
herausarbeiten aus Materialien bestimmte historische Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
gegenüberstellen wie skizzieren, aber zusätzlich argumentierend gewichten
widerlegen Argumente dafür anführen, dass eine Behauptung zu Unrecht aufgestellt wird

Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich III (Reflexion und Problemlösung) verlangen:

beurteilen den Stellenwert historischer Sachverhalte in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
bewerten, Stellung nehmen wie Operator „beurteilen", aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert
entwickeln gewonnene Analyseergebnisse synthetisieren, um zu einer eigenen Deutung zu gelangen
sich auseinander setzen, diskutieren zu einer historischen Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
prüfen, überprüfen Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) an historischen Sachverhalten auf ihre Angemessenheit hin untersuchen
vergleichen auf der Grundlage von Kriterien historische Sachverhalte problembezogen gegenüberzustellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze zu beurteilen

Aus: Operatorenübersicht - Geschichte (PDF, 21 KB) im Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen - Der obige Text ist ein Zitat. Bitte verändere ihn nicht.

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