Netzneutralität
Netzneutralität - Was ist das?
Netzneutralität (net neutrality) ist ein Grundsatz für die Datenübertragung im Internet. Netzneutralität verlangt, dass die Anbieter von Internetzugängen alle Datenpakete - unabhängig von Inhalt, Absender und Empfänger - gleich behandeln müssen; sie dürfen bei der Übertragung keine Datenpakete „ausbremsen“, aber auch keine Datenpakete bevorzugt übertragen.
Bedeutung der Netzneutralität in der Praxis (Beispiele)
- Eine Internetzugangs-Anbieterin (Internet Service Provider, ISP) bietet ihren Kund:innen auch einen eigenen Streaming-Dienst mit Filmen, Serien und Fernsehkanälen an. Viele Kund:innen nutzen aber ein "fremdes" Streaming-Angebot. Die Anbieterin nimmt deshalb an ihrer technischen Infrastruktur Veränderungen vor, welche die Übertragung der Inhalte des "fremden" Streaming-Dienstes verlangsamen und so dessen Qualität vermindern. Stellt dies eine Verletzung der Netzneutralität dar?
- Ein Gesetz verbietet den Zugriff auf die Website einer im betreffenden Land verbotenen Organisation. Die Internet Service Providers dieses Landes sperren den Zugriff auf die Website, sodass deren Kundinnen und Kunden die Website nicht mehr finden können. Verletzt dies die Netzneutralität?
Situation in der Schweiz (seit Januar 2021)
Am 22. März 2019 hat das Parlament das teilrevidierte Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Am 18. November 2020 hat der Bundesrat die revidierten Ausführungsbestimmungen zum FMG verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Das neue FMG schreibt für die Schweiz die Netzneutralität fest. Im Art. 12e (Offenes Internet) werden die Anbieterinnen von Internetzugängen verpflichtet, eine neutrale Datenübertragung zu gewährleisten:
Im Beispiel 1 würde die Anbieterin demnach gegen das neue FMG verstossen. Es sind allerdings Ausnahmen vorgesehen. Aber falls die Anbieterinnen von Internetzugängen Daten bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln, müssen sie die Kundinnen und Kunden sowie die Öffentlichkeit darüber informieren.
Das Beispiel 2 betrifft eine der Ausnahmen. Die ISPs, die den Zugang zur betreffenden Website sperren, handeln korrekt.
Schlichtung bei Streitfällen
Früher hat sich die Schlichtungsstelle Netzneutralität] der Streitfällen angenommen. Ende 2020 hat die Schlichtungsstelle ihre Tätigkeit aber eingestellt.
Mit dem Inkrafttreten des neuen FMG ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als fernmelderechtliche Aufsichtsbehörde für Netzneutralitätsfragen zuständig.