Das Deutsche Reich im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 stellte bis 1990 den letzten völkerrechtlich unumstrittenen Status Deutschlands dar; die 1938/1939 erfolgte Auflösung der Tschechoslowakei wurde nur unter dem Aspekt der Beschwichtigungspolitik geduldet und führte zu einem Beistandsversprechen Großbritanniens an Polen.
Prozentuale Verteilung der deutschsprachigen Bevölkerung in den böhmischen Ländern im Jahr 1930
Aufteilung der Tschechoslowakei: 1. Das Sudetenland wird an das Deutsche Reich angeschlossen (Oktober 1938). 2. Tschechisch Teschen bzw. das Olsagebiet wird von Polen besetzt (ab 2. Oktober 1938). 3. Grenzgebiete mit teils ungarischer Ethnie (vgl. Wiener Schiedsspruch) werden Ungarn angeschlossen (2. November 1938) und auch 4. die Karpatoukraine mit ruthenischer Bevölkerung (März 1939). 5. Im März 1939 wird die Rest-Tschechei als deutsches Protektorat besetzt und als Protektorat Böhmen und Mähren der Gebietshoheit des Deutschen Reiches unterstellt. 6. Die Slowakei wird ein eigener Staat.
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