Medienbildungskonzept/fallstricke
Fallstricke und Umgang mit Verweigerung
Der eigene Anspruch als Entwicklungshemmnis
Wer ein Medienbildungskonzept an einer Schule auf den Weg bringen möchte, hat bereits ein Bewusstsein für die Bedeutung digitaler Bildung entwickelt. Vielleicht hat man Fortbildungen besucht oder sich bereits über soziale Medien mit anderen Menschen vernetzt, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Eventuell nutzt man schon selbst digitale Methoden und Medien ganz selbstverständlich im eigenen Unterricht. Andere Menschen tun das nicht. Sie stehen erst ganz am Anfang. Vielleicht zeigen sie gerade einmal keine VHS-Kassetten oder DVDs im Unterricht, sondern nutzen zögerlich YouTubevideos. Ich sehe an Schulen sehr oft noch, dass Kolleginnen und Kollegen in Klassenräumen mit interaktiven Tafel schlicht einen Zettel unter die Dokumentenkamera legen und darauf dann ihr Tafelbild schreiben. Gleichzeitig findet man dann gerade bei solchen Kolleginnen und Kollegen schon einmal umfangreiche Film- und Audiosammlungen auf dem Schulserver, deren Herkunft zweifelhaft in Hinblick auf das Vorhandensein der notwendigen Rechte ist. Diese Lehrkräfte haben kein Bewusstsein für die Herausforderungen, die ein kompetenter Umgang mit digitalen Medien an sie stellt.
Ich erlebe bei „digitalen Wilden“ oft eine recht arrogante Reaktion auf derartige Verhaltensmuster. Da wird schnell belächelt, belehrt und auf die eigentlichen Möglichkeiten verwiesen. Gerne vergessen wir dabei, dass jeder, der sich heute für digital kompetent hält, derartige Gehversuche im Bereich des digitalen Lernens hinter sich hat.
Natürlich ist es manchmal als Berater frustrierend zu sehen, dass der Einsatz von einem Lernprogramm – am besten nur einsetzbar im PC-Raum der Schule – als Bestandteil eines innovativen Medienbildungskonzeptes gefeiert wird. Bis heute wissen die wenigsten Lehrkräfte, wie eine fundierte Recherche im Internet überhaupt funktioniert und dass man einen Wikipediaartikel eben nicht nur anhand der Zahl der angegebenen Quellen qualitativ bewerten kann, sondern meist viel besser anhand der Versionsgeschichte und der zugehörigen Diskussionsseite.
Sowohl der Einsatz eines Lernprogrammes als auch die Nutzung von Onlinemedien wie z.B. Youtube sind aber immerhin Anfänge von digitaler Bildung, da sie andere Formate (z.B. das Ausfüllen von Übungszetteln oder das Verwenden eines Karteikastens) zumindest substituieren.
Wenn ich einen Maßstab an das schulinterne Medienbildungskonzept anlege, der von den Lehrkräften gar nicht verstanden werden kann, erzeuge ich nichts außer Widerstand und Überforderungsgefühl.
Die Schulleitung als zentrale Größe
„So. Sie als Mitglied der Mediengruppe stellen jetzt einmal die bisherige Arbeit und Ihre Ziele auf der Dienstbesprechung vor!“
Ich erlebe es im Kontext meiner Beratungen immer wieder, dass Medienbildungskonzepte von Kolleginnen und Kollegen in Gremien vorgestellt werden (sollen), die für eine Schule entscheidungsberechtigt sind. Ich warne diese Kolleginnen und Kollegen immer ausdrücklich davor, sich darauf einzulassen. Selbst ich als Berater bin schon von Schulleitungen dazu „engagiert worden“, unbequeme Wahrheiten zu vermitteln und Arbeit zu verteilen. Das bekommt man i.d.R. gar nicht im Vorwege mit. Oft werden Medienbildungskonzepte von Schulleitungen ähnlich eingeordnet wie übrige, vollständig leitzbare Konzepte, z.B. ein Hygieneplan oder Verfahrensbeschreibungen im Bereich Datenschutz. Schulleitungen stehen zwischen den Anforderungen der Administration und den Kollegien. Die Arbeitsbelastung ist oftmals sehr hoch und jeder „Haken“, der gemacht werden kann, ein kleines Geschenk, als sichtbares Papier in einer Schublade.
Schulleitungen argumentieren auch gerne in die Richtung, sich nicht mit fremden Lorbeeren schmücken zu wollen. Sie hätten schließlich keinen Anteil an dem zugrundeliegenden Prozess. Manchmal stecken dahinter aber auch Ängste, möglicherweise öffentlich angegriffen zu werden. Schulleitungen werden tatsächlich auch oft angegriffen, was wiederum Teil ihrer administrativen Rolle ist.
Wenn eine Schulleitung tatsächlich an diesem Prozess keinen Anteil hat, ist im Vorwege etwas grundsätzlich schiefgelaufen. Ein Medienbildungskonzept ist ohne Schulleitung nicht sinnvoll zu machen, gerade weil es in vielfältiger Weise in bestehende Unterrichtsstruktur und die Arbeit von Fachschaften eingreift. Bildung im Kontext von Medien kann natürlich auf Ebene weniger Kolleginnen und Kollegen stattfinden (das ist im Übrigen der Regelfall), bleibt dann bezogen auf eine Schule aber auch an Personen gebunden. Mit den Personen geht dann die Medienbildung.
Schulleitungen sind nicht Gegner – auch wenn es so scheint, sondern extrem wichtige Partner, die es zu gewinnen gilt und die natürlich auch durch den Prozess eine Entwicklung durchlaufen. Die Schulleitung muss auch von Anfang an mit dabei sein, weil dadurch zusätzlich dem Kollegium auch auf administrativer Ebene vermittelt wird, dass digitale Bildung ein wichtiger Baustein für die künftige Schulentwicklung ist. Überzeugen muss ich nicht die digital ohnehin schon aufgeschlossenen Menschen, sondern vor allem die Kritiker und Verweigerer.
Kritiker und Verweigerer als wertvoll erkennen
„Das Wasser fließt dorthin, wo es keinen Widerstand gibt. Deshalb geht ohne Widerstand alles den Bach runter." (I. Brantsch)
Ich befinde mich mitten auf dem Land auf einer Einführungsschulung zu einer Schulserverlösung. Da höre ich aus dem Off ein leises, aber prägnant gezischtes „Dieser digitale Mist kann mir gestohlen bleiben!“. Mein erster Impuls ist eine aggressive Intervention. Ich entscheide mich aber zu einer Nachfrage: „Was finden Sie an den digitalen Methoden schwierig?“. Die Antwort ist eine fundierte Gesellschaftskritik, die später dann Einfluss bei der Gestaltung des Medienbildungskonzepts für die Fächer Geschichte und Politik diente.
Diese kleine Anekdote zeigt, dass es sehr gute Gründe gibt, reserviert gegenüber digitalen Arbeitstechniken zu sein. Selten liegen diese auf Ebene einer Sozialkritik, häufiger spielen Ängste dabei eine große Rolle, die sich in Sätzen verbalisieren wie:
- „Gegen dieses Handyzeug komme ich eh nicht gegenan!“ (Resignation)
- „Die SuS sind viel besser als ich!“ (Unsicherheit)
- „Ich finde diese neue Entwicklung nicht gut. Die sollen mal schreiben lernen!“ (Dualismus)
- „Ständig kommt hier im Beruf etwas Neues!“ (Veränderungsangst)
Ängste haben ein wichtige Schutzfunktion. Sie können vor Arbeitsüberlastung genau so gut schützen wie vor als unangenehm empfundenen Zuständen.
Ängste finde ich bei der Arbeit an Medienbildungskonzepten nur schlimm, wenn sie nicht geäußert werden. Die Aussage (3) setzt z.B. implizit, dass derjenige es so empfindet, als solle sofort alles nur noch digital vonstatten gehen. Diese Angst ist am leichtesten zu entkräften: In allen mir bekannten Laptop- und Tabletklassen wird nach wie vor geschrieben und mit dem Kopf gerechnet.
Den anderen Ängsten lässt sich pragmatisch nur mit „Speck“ begegnen: An jeder Schule gibt es irgendetwas, was in der Kommunikation schiefläuft oder sehr umständliche Verwaltungsprozesse, die von vielen als belastend wahrgenommen werden.
Dazu zwei Beispiele:
Seit Schulen in der Region bei uns über ein Passwort sowohl auf Medienquellen des Landes als auch auf die Medien des Kreismedienzentrums an ihrer Schule über das Internet zugreifen können, wächst die Akzeptanz einer Schulserverlösung auch bei anfänglichen Kritikern.
Einige Schulen stellen auch den Lehrkräften den Vertretungsplan online bereits am Abend vorher zur Verfügung. Alternativ konnte man den Plan auf den Infotafeln der Schule vor der ersten Stunde einsehen, man musste also in der Schule erscheinen, auch wenn man vielleicht Freistunden hatte. Gab es anfänglich noch erboste Reaktionen, dass nicht erwartet werden könne, privat einen Internetzugang für dienstliche Zwecke vorzuhalten, schaut nun fast jede Lehrkraft abends auf die schulinterne Kommunikationsplattform – und ist nebenbei über die E-Mailfunktion dort auch erreichbar.
Beide Beispiele mögen keine großen Würfe im Hinblick auf die Digitalisierung des Unterrichts sein, schaffen aber erst die notwendige Akzeptanz für weitere, tiefgehendere Veränderungen von Verfahren.
Alle großen Entdeckungen gehen durch drei Stadien: Erst werden sie belächelt, dann werden sie heftig bekämpft und schließlich werden sie als selbstverständlich angenommen! (Arthur Schopenhauer)
Der nervende Datenschutz
Jeder, der sich mit Einsatz von digitalen Medien in der Schule beschäftigt, trifft irgendwann auf den Themenbereich des Datenschutzes. Er wird oft als komplexes, die digitale Entwicklung in Deutschland hemmendes Thema verstanden: Er ist im Weg und dient Kritikern des Wandels gelegentlich auch als Vorwand für Verhinderungsdiskurse. Wenn man als z.B. Lehrkraft oder Schulleitung etwas nicht will, kann man ja schließlich immer auf Datenschutzproblematiken verweisen – oder wahlweise auf die Gefahren der WLAN-Strahlung.
Dabei ist der Datenschutz an sich ein recht einfach zu bewältigendes Feld, da im Wesentlichen nur Formales abgearbeitet werden muss. Zugespitzt lässt sich das Thema auf nur wenige Aussagen reduzieren:
Datenschutz ist ein Rechtsbereich mit Erlaubnisvorbehalt
Das bedeutet schlicht: Alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Erlaubnis kann durch eine Rechtsnorm (Gesetz, Erlass) oder eine Einwilligung der Betroffenen realisiert sein. Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, was z.B. die Form von Einwilligungserklärungen angeht oder in Bezug auf Rechtsvorschriften. Es gibt z.B. Bundesländer, die die Nutzung von Facebook zum Kontakt mit SuS ausdrücklich untersagen. Hier helfen die Landesdatenschutzbeauftragten gerne weiter.
Form sticht Sinn
Egal, was ich in Schule einführe und versuche: Wenn es nicht in Einklang mit Datenschutznormen steht, reicht eine juristisch bewanderte Person aus, um ggf. mühsam aufgebaute Strukturen effizient zu zerstören und für Jahre negativ zu besetzen – damit ist dann ein Produkt oder gar eine Produktlinie auf Jahre in der Region „verbrannt“. Konkret habe ich in einem Projekt [digitale Klassenbuch aus Kapitel 4.5] auch an dieser Problemstellung scheitern sehen. Diese „klagende Person“ muss nicht einmal etwas mit der betreffenden Schule zu tun haben. Es scheint widersinnig: Prinzipiell kann jeder Verfahren an Schulen prüfen und Fehler bei der übergeordneten Behörde anzeigen.
Datenschutz ist Bildungsauftrag
„Bei Google, Apple oder Microsoft sind die Daten viel sicherer aufgehoben, als es eine Schule je leisten könnte! Daher sollten Schulen Clouddienste dieser Anbieter nutzen.“
Diese in sozialen Medien oft zu hörenden Aussagen zeugen von einem sehr einseitigen Datenschutzbegriff.
Die Datensicherheit, der sogenannte technische Datenschutz, ist nur ein Teilaspekt des Themas. Geschichtlich leitet sich der deutsche Datenschutz von Artikel 1 des Grundgesetzes ab:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.[1]
Staatliche Gewalt ist im Bereich Schule die jeweilige Schule selbst. Es macht pädagogisch begrenzt Sinn, die angebliche Mitteilungsfreundlichkeit der heutigen Jugendlichen in sozialen Netzwerken zu kritisieren, als System Schule oder als Lehrkraft dann aber vorzuleben, dass man sich nicht an Vorgaben und Erlasse zu halten braucht.
Lernprodukte in Clouds von großen Internetkonzernen sind ebenso ein potentieller Datenpool wie z.B. die Daten von Fitnessarmbändern oder Bewegungsprofile von Autos. Vor einigen Jahren sind Menschen als paranoid verlacht worden, die Versicherungstarife auf Basis von diesen Daten prognostiziert haben. Heute sind diese Tarife Realität – mit allen gesellschaftlichen Folgen wie z.B. der schrittweisen Aushöhlung des Solidaritätsprinzips.
Lernprodukte als zumeist unvollkommene Texte oder sonstige Dateien gehören daher nach meiner Meinung zunächst in geschützte, rechtlich klar umrissene Räume.
Leider gibt es in den meisten Bundesländern keine verbindlichen anwendbaren Rechtsnormen, sodass einer Einwilligungserklärung momentan die zentrale Bedeutung zukommt.
Die Nutzung von Clouddiensten ist i.d.R. genau deswegen in Absprache mit dem jeweiligen Landesdatenschutzinstitut möglich. Einige große Internetkonzerne haben die Problematik mittlerweile erkannt und arbeiten mit in Deutschland ansässigen, deutschen Datenschutznormen genügenden Anbietern zusammen. Teilweise ist auch ein komplettes Datenschutzpaket inklusive vorformulierter Einwilligungserklärungen Teil des Vertrages. Derartige Anbieter sollte man bevorzugt in die engere Auswahl nehmen.
Zusammenfassung
Wer sich bei der Entwicklung von Medienbildungskonzepten mit dem Thema Datenschutz beschäftigt, tut seiner Idee einen großen Gefallen, da sich formale Einwände sowohl in der Implementierungsphase als auch in der Phase der Umsetzung entkräften lassen. So kann man Verhinderungsdiskursen und Kritikern kompetent begegnen und erhält eher die Chance, auf inhaltlicher Ebene produktiv zu diskutieren.
Bei kommerziellen Anbietern geht immer alles leicht
Ich habe als Berater oft mit Anbietern zu tun, die Schulen gegenüber ihre Dienstleistungen und Produkte bewerben. Schon oft war ich dabei, wenn Vertriebsmitarbeitern Gremien die Vorteile und Vorzüge der jeweiligen Lösung dargestellt haben.
Es ist auffällig, dass nur sehr selten eine Art „Umfeldanalyse“ gemacht wird:
- Wie ist die Infrastruktur der Schule aufgestellt (WLAN, Verkabelung, Switche)?
- Auf welche Supportstrukturen kann eine Schule zurückgreifen?
- Wie passt die neue Lösung zur bisherigen Netzstruktur der Schule und des Trägers?
- Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind im jeweiligen Bundesland u.U. zu beachten?
- Welche pädagogischen Ziele verfolgt die Schule?
- [ … ]
Dazu zwei Fälle aus dem Beratungsalltag:
Fall 1: Das digitale Klassenbuch
Ein Anbieter hat einer Schule eine Lösung für ein digitales Klassenbuch verkauft, bzw. wollte dies durch die Eltern für einen Monatsbeitrag finanzieren lassen. Die Lösung war intern datenschutztechnisch hervorragend aufgestellt: Standardmäßig konnte jede Person nur das sehen, wozu sie unmittelbar berechtigt war. Die Eltern hatten von zu Hause aus Einblick in:
- aktuelle Fehlzeiten
- aktuelle Verspätungen
- aktuelle Hausaufgaben und Unterrichtsthemen in den Fächern
- [...]
Zusätzlich konnten Entschuldigungen auch digital eingereicht werden. Das System wurde zunächst parallel zu den Klassenbüchern in Papierform eingeführt. Einträge mussten von den Lehrpersonen zeitnah vorgenommen werden.
Leider verfügte die Schule nicht über ein flächendeckendes WLAN, sodass nicht immer der unmittelbare Zugriff auf die Weboberfläche des digitalen Klassenbuchs gegeben war.
Die für die Lehrkräfte extra für den Zweck der Eingabe beschafften Tablets waren von so schlechter Qualität, dass an eine zeitnahe und ressourcenschonende Eintragung nicht zu denken war.
Die Eltern wurde auf dem Weg der Einführung des Systems zwar formal korrekt mitgenommen, nicht jedoch hinreichend vorbereitet. Daher wurden sehr bald Datenschutzbedenken laut und auch der Unmut in der Lehrerschaft stieg.
Im Ergebnis wurde das mit viel Aufwand und Arbeit aufgebaute System wieder abgeschafft. Das Produkt des Anbieters ist darauf wahrscheinlich für lange Zeit im gesamten Landkreis kein Thema mehr.
Fall 2: Die Notebookklasse
Eine Schule wollte eine Notebooklasse als Pilotprojekt einführen und die Verwaltung der Notebooks über eine spezielle Schulserverlösung mit Softwareverteilung gewährleisten. Ein lokaler Anbieter erhielt den Zuschlag für die Beschaffung eines Klassensatzes Notebooks.
# Diese wurden erfolgreich eingerichtet und in das Schulnetzwerk eingebunden. Blieben die Notebooks fest am Netzwerk angeschlossen, war alles in Ordnung – sobald jedoch mobil gearbeitet werden sollte, dauerte schon die Anmeldung am Netzwerk über eine halbe Stunde. # War ein Notebook defekt, musste es eingeschickt werden und stand dem betroffenen Schüler wochenlang nicht zur Verfügung. Im Ergebnis wurde die Geräte im Unterricht kaum eingesetzt. Die Schuld wurde dem lokalen Anbieter zugeschoben, dessen Expertise jedoch allein in der Beschaffung geeigneter Hardware lag.
Beide Fälle zeigen eindrucksvoll, dass es nicht reicht, sich auf einer Messe oder einer Verkaufsveranstaltung eines Anbieters begeistern zu lassen, um dann sofort aktionistisch zuzuschlagen. Im Alltag stellen sich bestimmte Probleme immer anders dar als in einer optimierten Messe- oder Vorführumgebung.
Viele Lehrerinnen und Lehrer quälen sich schon eine lange Zeit mit Hard- und Softwarelösungen herum, die genau auf diesem Wege ohne externe Beratung oder eine zweite Meinung beschafft worden sind. Was auf einer Messe im Demoaufbau wunderbar gelingt, erweist sich im schnöden Alltag gelegentlich als problematisch.
Wenn sich Systeme nicht vernetzen und Daten zwischen austauschen lassen, ist ein Rückfall in die technologische Steinzeit vorprogrammiert. Ich kenne noch immer Schulen, in denen z.B. der Datenex- und -import über ausgedruckte Listen erfolgt, die dann wieder abgetippt werden.
Ein seriöser Anbieter – und ich durfte in den letzten Jahre einige kennenlernen – weiß sehr genau, wann sein Produkt aufgrund der äußeren Umstände nicht sinnvoll betrieben werden kann und wird seine Kunden darauf hinweisen.
Er wird deutlich aussprechen, dass bestimmte Aufgaben – z.B. die Verwaltung von Benutzern und deren Rechte – immer von der Schule geleistet werden müssen. Auch mit den Mobilgeräten ändert sich da prinzipiell erstmal wenig, nur dass die Oberflächen selbst webbasiert und grafisch ansprechender geworden sind.
Die stillen Könige mit ideeller Machtposition
Hier muss man etwas ausholen, um verstehen zu können, was mit ideeller Macht überhaupt gemeint ist und wie sie sich von der weitaus geläufigeren, institutionellen Macht abgrenzen lässt.
Die institutionelle Macht
Schule ist im Prinzip hierarchisch organisiert. Es gibt z.B. Aushilfslehrer, Kolleginnen und Kollegen mit Lebenszeitverbeamtung, Kolleginnen und Kollegen in der Schulleitung, Kolleginnen und Kollegen ohne Lebenszeitverbeamtung, angestellte Lehrerinnen und Lehrer, Dezernenten, einen Schulleiter usw. – ach ja: Schülerinnen und Schüler gibt es ja auch noch. Sie alle sind eingebunden in ein Gefüge institutioneller Machtstrukturen, die im Prinzip nicht flüchtig sind – es sei denn bei grobem und öffentlichen Fehlverhalten eines Protagonisten. Diese hierachische Ausrichtung ist zum einen der Garant für die bloße Funktion von Schule. Andererseits führt sie bei allen Beteiligten auch oft genug zu Ohnmachtsgefühlen.Diese Form der Macht wird für mich z.B. spürbar, wenn
- Eltern mit Lehrkräften aus Angst vor schlechten Noten für ihre Kinder nicht in der Deutlichkeit reden, die rein logisch notwendig wäre
- Ich mich ohne Lebenszeitverbeamtung anders an der Schule bewege als mit
- SuS, die sich ungerecht behandelt fühlen, das aus Sorge um ihr Ansehen bei der Lehrkraft nicht äußern
- Weisungen durch die Schuleitung erfolgen
- Noten erteilt werden
- usw.
Die ideelle Macht
Es gibt immer wieder Menschen, die sich durch besondere Fähigkeiten an einer Schule hervortun. Das kann besonderes soziales Engagement, eine besondere pädagogische Fähigkeit, gewissenhafte Pflichterfüllung die Übernahme einer unangenehmen, aber notwendigen Aufgabe u.v.m. sein. Das System „Schule“ wäre ohne solche Menschen um ein ganzes Stück weniger bunt, attraktiv und nicht zuletzt ärmer an Menschlichkeit. Schüler, Lehrer und Eltern können sich in diesem ideellen Machtrahmen bewegen. Diese ideelle Macht ist u.U. sehr flüchtig, da sie im Bezugsrahmen des sie umgebenden instutionellen Rahmens agieren muss.
Diese Form der Macht wird für mich z.B. spürbar, wenn
- KuK sich in Fachschaften durchsetzen können, weil ihre fachliche Kompetenz unumstritten ist und ihre Meinung daher Gewicht erhält
- KuK die Schulleitung in kniffligen Fällen beraten
- KuK gemeinsam mit der Schulleitung Schule gestalten
- KuK im Kollegium als moralische Instanz auftreten
- SuS oder Eltern Impulse geben, die von der Schule aufgenommen werden
- usw.
Die stillen Könige
Im Bereich der EDV gibt es an sehr vielen Schulen Menschen in ideellen Machtpositionen, weil sich die wenigsten Kollegien im Kompetenzbereich des Bedienens und Anwendens selbst strukturiert fortbilden (lassen):
- keine Schulstatistik ohne Statistikprogramm
- keine Homepage ohne engagierte Homepagebetreuung
- kein Schulnetzwerk ohne jemanden, der es im Auge behält und weiterentwickelt
- [ … ]
Eine Schulgemeinschaft wird durch die zunehmende Digitalisierung immer abhängiger von Menschen in diesen ideellen Machtpositionen (in Neudeutsch: „Stakeholder“), da sie oft nur sehr schwer zu ersetzen sind. Gegen diese Menschen werden keinerlei Veränderungsprozesse laufen, solange nicht Alternativen geschaffen sind – etwa durch eine Medienentwicklungsplanung beim Träger. Sie gehören immer – in jeder Phase der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes – mit dazu und müssen eingebunden sein – auch wenn es der Schulassistent mit nur äußerst geringer institutioneller Macht ist.
- ↑ Artikel 1 des Grundgesetzes