Katholische Religionslehre/Weltreligionen

Aus ZUM-Unterrichten

Merkmale der Religion

Es gibt einige weltweit verbreitete menschliche Handlungsweisen, die ohne den Glauben an übernatürliche Mächte nicht zu verstehen sind, die zugleich von Menschen ausgeübt werden, seit es sie gibt:

  • Menschen begraben ihre Toten; sie bearbeiten die Leichen der Vorfahren sehr gezielt und führen an Gräbern bestimmte Rituale aus. Sie errichten Denkmale für die Toten und haben Geschichten über den Aufenthalt der Ahnen.
  • Menschen fertigen Bilder und Skulpturen, "primitive" Ritzzeichen oder handwerklich anspruchsvolle Verzierungen und Illustrationen zieren nahezu alle menschlichen Artefakte: Ein Gebrauchsgegenstand, eine Waffe, Pflug dient in frühen Kulturen nie einfach nur einer Funktion, sondern er kommt auch in Mythen vor und wird durch Verzierungen und Rituale magisch aufgeladen.
  • Menschen opfern wertvolle Güter: Blumen, Nahrungsmittel, Tiere, Menschen können Opfergaben für die Götter werden. Das ist in der Geschichte so weit gegangen, dass das Alte Reich in Ägypten um 2000 vor Christus an seinem aufwändigen Totenkult wirtschaftlich zu Grunde gegangen ist.

Toleranz

Material

  • Toleranz Stegreifdialoge[1]
  • Arbeitsmaterial Religiöse Identität im Dialog[2]
  • Glaubensfreiheit und Toleranz[3]


Religiöse und weltanschauliche Toleranz bedeutet zunächst einmal, dass mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft keine Nachteile im bürgerlichen Leben verbunden sein dürfen. Das wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Normen geregelt:

Zitat

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die wichtigsten Normen zur Religion

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 136

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.


Quelle: Bundesministerium der Jusiz:[4]

Der interreligiöse Dialog geht aber darüber hinaus. Denn so schwierig es auch sein mag, sich über Religionsgrenzen hinaus zu verständigen, so wichtig ist es auch für den Frieden und den Zusammenhalt einer Gesellschaft, in der Menschen verschiedener Religionen zusammenleben.

Der Weg der europäischen Gesellschaften zur Toleranz war lang und blutig. Verbitterte Religionskriege kennzeichneten das 16. und 17. Jahrhundert. Die Erschöpfung der Kräfte trug dazu bei, dass sich Schritt für Schritt die Gedanken der Religionsfreiheit und religiösen Toleranz in Eurpoa und Amerika durchsetzten. Als einer der letzten Beteiligten bekannte sich im Zweiten Vatikanischen Konzil (1963-1965) auch die katholischen Kirche zur religiösen Toleranz.

Material Geschichte der Toleranz im Westen[5]


Im Religionsunterricht muss zur Betrachtung der Weltreligionen ein bestimmter Blickpunkt gewählt werden. Es wäre beispielsweise denkbar, den katholischen Standpunkt absolut zu setzen und alle Angehörigen anderer Religionen als Heidenkinder zu betrachten und in die katholische Kirche einzuladen. Das ist - glücklicherweise - heute nicht mehr der Weg, den der katholische Religionsunterricht einschlägt.

Aber auch der Versuch einige der vorhandenen Religionen aufgrund ihrer geschichtlichen Entwicklung zu verstehen, ist nur eine Perspektive, neben der andere möglich sind: Nicht alle Religionen interessieren sich für ihre Geschichte. Also ist auch die wissenschaftliche Erarbeitung und Darstellung der Religionsgeschichte eine Außenperspektive auf das Phänomen einer lebendigen Religion.

Ursprünge der Religion

Für Menschen, die keine Naturwissenschaft kennen - also für alle Menschen, die vor mehr als 500 Jahren gelebt haben -, ist die Existenz übernatürlicher Mächte ebenso selbstverständlich wie die Existenz von Tieren, Pflanzen, Erde und Himmel. Denn alternative Erklärungen für Blitz und Donner, Erdbeben und Überschwemmungen, Krankheiten und das Leben insgesamt gab es ja noch nicht.

Schamanen sind Menschen, die mit übernatürlichen Kräften, mit den Göttern und Dämonen, in Kontakt treten können, um beispielsweise Wetter oder Tierwanderungen zu lenken oder Krankheiten zu heilen. Die Religionswissenschaft konnte das Phänomen vor allem in Sibirien gründlich untersuchen [6] und hat deshalb den dort üblichen Namen der Geisterreisenden für alle verwandten Phänomene - Druiden der Kelten, "Medizinmänner" der Indianer, "Hexer und Hexen" in Europa - übernommen.

Anmerkungen

Weblinks