Nachricht für neue Nutzer.

Nachricht für engagierte Nutzer.

Historische Stichworte/Zweitstimmendeckung

Aus ZUM-Unterrichten

Aufgrund des Prinzips der Zweitstimmendeckung ist die Größe des Parlaments ist nach dem geltenden Wahlrecht auf 630 Mandate festgelegt, Überhang- und Ausgleichsmandate sind abgeschafft. Nach dem neuen Wahlrecht von 2023 und den Änderungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2024 gelangen Parteien ins Parlament, die entweder mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen gewonnen haben (sogenannte SperrklauselWikipedia-logo.png) oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben (sogenannte GrundmandatsklauselWikipedia-logo.png). Von der Sperrklausel befreit sind nur Parteien nationaler Minderheiten, wie der SSWWikipedia-logo.png, die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein.

Linkliste