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Historische Stichworte/Zweitstimmendeckung
Aufgrund des Prinzips der Zweitstimmendeckung ist die Größe des Parlaments ist nach dem geltenden Wahlrecht auf 630 Mandate festgelegt, Überhang- und Ausgleichsmandate sind abgeschafft. Nach dem neuen Wahlrecht von 2023 und den Änderungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2024 gelangen Parteien ins Parlament, die entweder mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen gewonnen haben (sogenannte Sperrklausel) oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben (sogenannte Grundmandatsklausel
). Von der Sperrklausel befreit sind nur Parteien nationaler Minderheiten, wie der SSW
, die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein.