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Historische Stichworte/Schuldenbremse

Aus ZUM-Unterrichten

Mit der Schuldenbremse wird im Grundgesetz eine von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränkt.

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