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Historische Stichworte/Schuldenbremse
Aus ZUM-Unterrichten
Mit der Schuldenbremse wird im Grundgesetz eine von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränkt.