Nachricht für neue Nutzer.
Nachricht für engagierte Nutzer.

Historische Stichworte/Scharia

Aus ZUM-Unterrichten

Die Scharia, das islamische Recht, beinhaltet (insbesondere im islamischen Rechtskreis) alle religiösen und rechtlichen Normen, die zur Rechtsfindung dienen. Dabei gilt Allah als die entscheidende Rechtsquelle, die im Koran offenbart worden ist. Bei der Scharia handele es sich allerdings nicht um ein kodifiziertes, unveränderliches Rechtssystem, sondern um ein Regelwerk, das sich stets immer weiter entwickelt. Sie besteht nicht aus Einzelregelungen, sondern ist eine Rechtsquellen- und Rechtsfindungslehre. Daher gibt sie anders als das kodifizierte Gesetz dem Richter nicht nur einen Ermessenspielraum, sondern sie je nach religiös-ideologischer Ausrichtung zu recht unterschiedlichen Ergebnissen. Bindend sind diese Ergebnisse (Fatwa) nur für die, die Autorität des Rechtsfinders anerkennen.

In Deutschland bieten verschiedene Seiten islamische Rechtsgutachten: Die Seite islamfatwa aus arabisch-salafistischer Perspektive, fatwarat aus der Sicht der Muslimbrüder; fatwazentrum orientiert am türkischen Moscheeverband in Deutschland (DITIB). Auch die Schiiten in Deutschland haben eine eigene Seite im Internet, an die man sich mit Fragen wenden kann.

Linkliste