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Historische Stichworte/Gefährder
Als Gefährder werden in Deutschland im Recht der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung [...] begehen“ werden. Diese Begriffsbestimmung wurde 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegt.
Der Begriff wurde eingeführt, um Vorsorgemaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu rechtfertigen, zu denen eine Gefährderansprache
gehören kann, in der Gefährder gewarnt werden, dass Handlungen, die sie begehen könnten, strafbar sind. Das erscheint besonders bei Jugendlichen und politisch motivierten Taten sinnvoll, wo mögliche Täter sich der Strafbarkeit
von Handlungen des öfteren nicht bewusst sind oder sie bewusst ignorieren.