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Historische Stichworte/Bundeszwang

Aus ZUM-Unterrichten

Der Bundeszwang gibt in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesregierung bei Zustimmung des Bundesrats das Recht, den Vollzug eines Bundesgesetzes durch ein Bundesland zwangsweise durchzusetzen, wenn es seine Pflichten als Gliedstaat nicht mehr erfüllt. Der Bundeszwang hat seinen Ursprung in der Reichsexekution und dient der Sicherung des bundesstaatlichen Prinzips.

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