Katholische Religionslehre/Weltreligionen

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Toleranz

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Religiöse und weltanschauliche Toleranz bedeutet zunächst einmal, dass mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft keine Nachteile im bürgerlichen Leben verbunden sein dürfen. Das wird um Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Normen geregelt:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die wichtigsten Normen zur Religion

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 136

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

Quelle: Bundesministerium der Jusiz:[1]

Der interreligiöse Dialog geht aber darüber hinaus. Denn so schwierig es auch sein mag, sich über Religionsgrenzen hinaus zu verständigen, so wichtig ist es auch für den Frieden und den Zusammenhalt einer Gesellschaft, in der Menschen verschiedener Religionen zusammenleben.

Der Weg der europäischen Gesellschaften zur Toleranz war lang und blutig. Verbitterte Religionskriege kennzeichneten das 16. und 17. Jahrhundert. Die Erschöpfung der Kräfte trug dazu bei, dass sich Schritt für Schritt die Gedanken der Religionsfreiheit und religiösen Toleranz in Eurpoa und Amerika durchsetzten. Als einer der letzten Beteiligten bekannte sich im Zweiten Vatikanischen Konzil (1963-1965) auch die katholischen Kirche zur religiösen Toleranz.

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Ursprung und Merkmale der Religion

Anmerkungen

Weblinks