Historische Stichworte/Petition: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Petition''' ist ein Schreiben (auch Bittschrift), in dem die Beseitigung eines Missstandes gefordert wird. Dabei kann es um eine allgemeinen politische Regelung gehen oder um persönlich erfahrenes Unrecht.  
Eine '''Petition''' ist ein Schreiben (auch Bittschrift), in dem die Beseitigung eines Missstandes gefordert wird. Dabei kann es um eine allgemeinen politische Regelung gehen oder um persönlich erfahrenes Unrecht.  


Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).  
Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).  


Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: Bundespräsident oder Ministerpräsidenten der Länder und Regierende Bürgermeister der Städte.
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Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).
 
 
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Aktuelle Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr

Eine Petition ist ein Schreiben (auch Bittschrift), in dem die Beseitigung eines Missstandes gefordert wird. Dabei kann es um eine allgemeinen politische Regelung gehen oder um persönlich erfahrenes Unrecht.

Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).

Bekannte historische Petitionen: Petition of RightWikipedia-logo.png

Zu unterscheiden von der Petition ist das Gnadengesuch eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).