Historische Stichworte/Ritter
Aus ZUM-Unterrichten
Die Bezeichnung Ritter steht zunächst für einen bewaffneten Reiter im Mittelalter, der dem Adel angehörte.
Nach dem Jahr 1000 kamen zu den adligen Rittern, die Grundherren waren, auch unfreie Hofbeamte (Ministeriale) hinzu. Langsam verschmolzen beide Gruppen, adelige und nicht-adelige, unfreie Ritter zu einem einheitlichen Ritterstand.
Die Aufnahme in den Ritterstand, der Ritterschlag, davor auch Schwertleite genannt, wurde feierlich begangen. Auch Königssöhne wurden erst nach dem Ritterschlag als Ritter anerkannt.