Grundherrschaft
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Grundherrschaft war die Art, wie der Adel sicherstellte, dass sein Land bearbeitet wurde, ohne dass er es selbst tun musste.
Sie bestand darin, dass ein [[../Adel im Mittelalter|adeliger]] Grundherr Bauern Land zur Verfügung stellte und sie ihm dafür Abgaben und [[../Frondienst|Frondienste]] (Herrendienste) leisteten. Die Dienste waren häufig Arbeit auf dem Gut des Grundherren. Es konnte aber auch die Arbeit für Burgenbau sein.