Grundherrschaft

Aus ZUM-Unterrichten
Version vom 14. Dezember 2016, 21:54 Uhr von Karl Kirst (Diskussion | Beiträge) (Historisches Stichwort; Mittelalter)

Grundherrschaft war die Art, wie der Adel sicherstellte, dass sein Land bearbeitet wurde, ohne dass er es selbst tun musste.

Sie bestand darin, dass ein [[../Adel im Mittelalter|adeliger]] Grundherr Bauern Land zur Verfügung stellte und sie ihm dafür Abgaben und [[../Frondienst|Frondienste]] (Herrendienste) leisteten. Die Dienste waren häufig Arbeit auf dem Gut des Grundherren. Es konnte aber auch die Arbeit für Burgenbau sein.