Grundherrschaft
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Vorlage:Kurzinfo Die mittelalterliche Grundherrschaft bestand darin, dass ein adeliger Grundherr Bauern Land zur Verfügung stellte und sie ihm dafür Abgaben und Frondienste (Herrendienste) leisteten. Die Dienste waren häufig Arbeit auf dem Gut des Grundherren. Es konnte aber auch die Arbeit für Burgenbau sein.