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Historische Stichworte/Leibeigenschaft

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Die Leibeigenschaft bezeichnet das vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete Recht eines Leibherrn, über Leibeigene zu verfügen. Sie ist Teil der Gesellschaftsform des europäischen Mittelalters. Die durch die Leibeigenschaft entstehenden Belastungen lösten immer wieder Erhebungen und Aufstände aus, die sogenannten „Bauernkriege“, wie den Deutschen Bauernkrieg. Leibeigene dienten einem Leibherrn, bewirtschafteten dessen Land und Gut und mussten in der Nähe vom Gutshof des Leibherrn bleiben. Sie durften auch nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Andererseits hatten die Leibherren eine Fürsorgepflicht für ihre Leibeigenen.

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