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Historische Stichworte/Zweitstimmendeckung
Aus ZUM-Unterrichten
Aufgrund des Prinzips der Zweitstimmendeckung ist die Größe des Parlaments ist nach dem geltenden Wahlrecht auf 630 Mandate festgelegt, Überhang- und Ausgleichsmandate sind abgeschafft. Nach dem neuen Wahlrecht von 2023 und den Änderungen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2024 gelangen Parteien ins Parlament, die entweder mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen gewonnen haben (sogenannte Sperrklausel
) oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen haben (sogenannte Grundmandatsklausel
). Von der Sperrklausel befreit sind nur Parteien nationaler Minderheiten, wie der SSW
, die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein.
