Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit umfasst das subjektive Recht eines jeden Menschen, seine Meinung zu äußern und zu verbreiten. Eine Meinung ist eine wertende Aussage, im Gegensatz zum Behaupten einer Tatsache.
Die Meinungsfreiheit wird auf vielfältige Weise bedroht. Verbote, drohende Repressionen, Sanktionen oder eine vorher einzuholende Erlaubnis (Vorzensur) beschränken die Ausübung der Meinungsfreiheit so erheblich, dass bisweilen nur die von den Staatsorganen ausdrücklich erwünschten Bewertungen zugelassen werden.
Die Meinungsfreiheit wurde bereits in Art.11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich 1789 als "un des droits le plus précieux de l'homme" (eines der vornehmsten Menschenrechte) bezeichnet.
Meinungsfreiheit als Grundrecht
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (Daten-Schutz Berlin)
Meinungsfreiheit als Thema im Unterricht
Aktuelle Themen und Nachrichten (siehe z.B. oben unter Aktuelles) eignen sich gut als "Aufhänger" für eine Auseinandersetzung um das Thema Menschenrechte. Denn aktuelle Ereignisse und Diskussionen helfen, die Relevanz eines Themas deutlich zu machen.
Gut geeignet für eine Auseinandersetzung zum Thema Meinungsfreiheit sind kontroverse Themen, die über einen längeren Zeitraum in der öffentlichen Diskussion waren oder sind. Denn Sie machen deutlich, dass Meinungsfreiheit nichts Abstraktes ist, sondern ein Gut, das auch eigene Interesse berühren kann.
- Geeignete (kontroverse) Themen
Denkanstöße
Meinungsfreiheit • Der Heinsohn-Faktor
Darf ein Parlament einen emeritierten Professor rügen, weil er mit sozialdarwinistischen Thesen in Großzeitungen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen hetzt? Vielleicht muss es das sogar. Ein Lehrstück aus Bremen.
[...] Und nicht alles spricht dafür, Heinsohns Expektorationen einfach radikalrechts liegen zu lassen. Vor allem nicht das, was - jede Wette! - als billiger Einwand gegen den Linken-Antrag zu hören sein wird: Dass man als Parlament doch in die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit eingriffe, wenn man Äußerungen von Uni-Professoren kommentiert. [...] hat das Verwaltungsgericht sogar noch einmal betont, Wertedebatten aufzugreifen sei "Aufgabe des Gesetzgebers" - also der Parlamente. Und so würde auch niemand durch eine allgemeine Resolution gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen. Bei Heinsohns Äußerungen handelt es sich laut Linken-Antrag um "Beleidigungen", Erlanson nennt sie "Eugenik-Sprüche". Und das ist nicht zu aggressiv formuliert: Auch der honorige Hans Endl, damals Hauptgeschäftsführer der Bremer Arbeitnehmerkammer, heute im Ruhestand wertete die Thesen im taz-Interview als "absolut menschenverachtend". Denn: "Kindern zu sagen, ihr wärt besser nicht geboren - das ist für mich kein Gedanke." [...]
Als Wissenschaftler könne man Heinsohn und seinen Co-Autoren vergessen, so hat der Trierer Historiker Franz Irsigler deshalb befunden, aber "als Demagogen muss man sie weiterhin ernst nehmen". Und recht hat er: Heinsohn ist seinerzeit als Linker wahrgenommen worden - wie alle ProfessorInnen aus der Gründerzeit der Bremer Uni. Man hat sein Buch als "feministische" Deutung gedeutet - und dabei allzu gerne übersehen, wie treu es Positionen der Nazi-Propaganda fortschreibt. [...]
- Benno Schirrmeister (taz vom 24.08.2010): Meinungsfreiheit • Der Heinsohn-Faktor
Zur Ballack-Entscheidung des Landgerichts Hamburg
- RA Markus Kompa (tp vom 25.08.2010): Das Landgericht am Ende des Universums
- Hamburger Presserichter verbieten Meinungsäußerung über die Zukunft.
In den Nachrichten
- Florian Rötzer (tp/blogs vom 25.03.2010): Tatsachenbehauptung und freie Meinungsäußerung
- Gericht sieht im der Äußerung der Medienwissenschaftlerin Schiffer, ein Polizist habe rassistisch motiviert gehandelt, keine üble Nachrede.