Historische Stichworte/Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der ''Römische Senat'', nach dem alle späteren Senate benannt sind, war der oberste Rat des [[Römisches Reich|römischen Reiches]]. Zwar hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger formal nur eine beratende Aufgabe, aber in Wirklichkeit war er das Machtzentrum des Staates. | Der ''Römische Senat'', nach dem alle späteren Senate benannt sind, war der oberste Rat des [[Römisches Reich|römischen Reiches]]. Zwar hatte er in der [[Historische_Stichworte/Römische_Republik|Republik]] als Versammlung der ehemaligen Amtsträger formal nur eine beratende Aufgabe, aber in Wirklichkeit war er das Machtzentrum des Staates. | ||
Mitglieder wurden alle höheren Beamten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Am angesehensten und einflussreichsten waren die ehemaligen Praetoren, Konsuln und Censoren. Wegen der hohen Wahlkampfkosten konnten sich um diese Ämter allerdings fast nur Mitglieder reicher Familien bewerben. | Mitglieder wurden alle höheren Beamten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Am angesehensten und einflussreichsten waren die ehemaligen Praetoren, [[Historische_Stichworte/Konsul|Konsuln]] und Censoren. Wegen der hohen Wahlkampfkosten konnten sich um diese Ämter allerdings fast nur Mitglieder reicher Familien bewerben. | ||
Unter Konstantin I. wurde auch in Konstantinopel (später Byzanz) ein Senat eingerichtet. Allerdings hatte er seit Beginn der Kaiserzeit auch in Rom schon viel von seiner Macht verloren. Im Mittelalter gab es ab 1143 in Rom wieder einen Senat, der aber nur für die Stadt zuständig war. | Unter Konstantin I. wurde auch in Konstantinopel (später Byzanz) ein Senat eingerichtet. Allerdings hatte er seit Beginn der Kaiserzeit auch in Rom schon viel von seiner Macht verloren. Im Mittelalter gab es ab 1143 in Rom wieder einen Senat, der aber nur für die Stadt zuständig war. |
Version vom 21. Februar 2018, 11:33 Uhr
Senat bedeutet Ältestenrat und kann für eine ganze Reihe von Funktionen in einem Staatswesen stehen.
Der Römische Senat, nach dem alle späteren Senate benannt sind, war der oberste Rat des römischen Reiches. Zwar hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger formal nur eine beratende Aufgabe, aber in Wirklichkeit war er das Machtzentrum des Staates. Mitglieder wurden alle höheren Beamten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Am angesehensten und einflussreichsten waren die ehemaligen Praetoren, Konsuln und Censoren. Wegen der hohen Wahlkampfkosten konnten sich um diese Ämter allerdings fast nur Mitglieder reicher Familien bewerben.
Unter Konstantin I. wurde auch in Konstantinopel (später Byzanz) ein Senat eingerichtet. Allerdings hatte er seit Beginn der Kaiserzeit auch in Rom schon viel von seiner Macht verloren. Im Mittelalter gab es ab 1143 in Rom wieder einen Senat, der aber nur für die Stadt zuständig war.
Seit der Französischen Revolution wurde, wo es zwei Kammern eines Parlaments gab, die erste oft als Senat bezeichnet. Am bekanntesten ist von diesen wohl der Senat der USA als Vertretung der Bundesstaaten.
In Deutschland werden die Regierungen (Exekutive) der Stadtstaaten als Senat bezeichnet. Aber auch die Gremien der obersten Gerichte (Judikative) werden meist Senat genannt. Außerdem heißen auch die Selbstverwaltungen der Hochschulen (akademischer) Senat.