Historische Stichworte/Staat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Staat''' ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete [[Historische Stichworte/Verfassung|Verfassung]], die es [[Historische Stichworte/Staatsoberhaupt|Staatsoberhaupt]] bzw. [[Historische Stichworte/Regierung|Regierung]] ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen. | Ein '''Staat''' ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete [[Historische Stichworte/Verfassung|Verfassung]], die es [[Historische Stichworte/Staatsoberhaupt|Staatsoberhaupt]] bzw. [[Historische Stichworte/Regierung|Regierung]] ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen. | ||
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Version vom 13. Dezember 2016, 22:30 Uhr
Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.
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